Unsere Zuständigkeiten und Aufgaben

Organigramm

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen ist neben der Hausspitze in den Leitungsstab und den Bereich Kommunikation sowie sechs Abteilungen gegliedert.

Die Hauptaufgaben der rund 640 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses sind: Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verwaltungsmodernisierung, Landesverfassung, Wahlen, Kommunal- und Sparkassenwesen, Ausländerpolitik sowie die Digitalisierung.

In diesem klassischen Ressort laufen auch die Fäden der gesamten Innenverwaltung des Landes mit circa 40.000 Beamten und Tarifbeschäftigten zusammen.

Leitlinie der Arbeit: bürgernah und kundenorientiert.

Organigramm des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen (PDF, nicht barrierefrei)

Barrierefreies Organigramm

An der Spitze des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg steht der Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen. Direkt beim Minister angesiedelt sind die Leiterin des Ministerbüros und die persönliche Referentin des Ministers das Büro des stellvertretenden Ministerpräsidenten in Berlin, die Stabsstelle Moderne Führungs- und Wertekultur, der Leitungsstab und das Büro für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.

Des Weiteren besteht die Führung des Innenministeriums aus dem Ministerialdirektor als Amtschef, dem Staatssekretär sowie dem Beauftragten der Landesregierung für die Informationstechnologie. Ihnen unterstehen insgesamt sechs Abteilungen sowie eine Stabsstelle Tax Compliance und Steuer.

Dem Ministerialdirektor als Amtschef unterstehen fachlich die Stabsstelle Tax Compliance und Steuer sowie die Abteilungen 1 und 2 mit den Bezeichnungen „Personal, Finanzen, Organisation, Dienstrecht“ und „Verfassung, Kommunales, Recht, Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“.

Dem Staatssekretär unterstehen fachlich die Abteilungen 3 und 6 mit den Bezeichnungen „Landespolizeipräsidium“ und „Bevölkerungsschutz, Krisenmanagement, Verfassungsschutz“.

Dem Beauftragten der Landesregierung für die Informationstechnologie unterstehen fachlich die Abteilungen 4 und 5 mit den Bezeichnungen „Digitalisierung“ und „IT, E-Government, Verwaltungsmodernisierung“.

Die Zuständigkeit für die Bereiche Haushalt, Personal und Organisation liegt für die Stabsstelle Tax Compliance und Steuer und für alle sechs Abteilungen beim Ministerialdirektor und Amtschef.

Die Abteilung 1 mit der Bezeichnung „Personal, Finanzen, Organisation, Dienstrecht“ untergliedert sich wie folgt:

  • Abteilungsleitung Abteilung 1
  • Referat 11: Personalrecht, Ausbildung
  • Referat 12: Personal – Strategische Planung, höherer Dienst, Fortbildung
  • Referat 13: Personal – gehobener und mittlerer Dienst, Stellen, Tarifrecht
  • Referat 14: Finanzen, Controlling
  • Referat 15: Organisation

Die Abteilung 2 mit der Bezeichnung „Verfassung, Kommunales, Recht, Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa“ untergliedert sich wie folgt:

  • Abteilungsleitung Abteilung 2
  • Referat 21: Verfassung, Parlamentswahlen, Recht
  • Referat 22: Kommunales Verfassungsrecht und Dienstrecht
  • Referat 23: Kommunalwirtschaft, Kommunalfinanzen
  • Referat 24: Sparkassenwesen
  • Referat 25: Datenschutz, Informationsfreiheitsgesetz, Personenstandsrecht und andere Rechtsgebiete
  • Referat 26: Glücksspielrecht, Melderecht
  • Referat 27: Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Staatsangehörigkeitsrecht

Die Abteilung 3 mit der Bezeichnung „Landespolizeipräsidium“ untergliedert sich wie folgt:

  • Abteilungsleitung Abteilung 3, Landespolizeipräsidentin
  • Stab
  • Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und Zentralstelle Soziale Medien
  • Referat 31: Einsatz, Lagezentrum, Verkehr
  • Referat 32: Kriminalitätsbekämpfung, Kriminalprävention, Kriminologie und Internationales
  • Unter dem Referat 32 sind zudem die Gemeinsame Zentralstelle Kommunale Kriminalprävention, kurz KKP, sowie die Koordinierungsstelle Präventiv und offensiv gegen Hasskriminalität, Antisemitismus und Extremismus, kurz KoSt PolAr, angesiedelt.
  • Referat 33: Personal- und Organisationsmanagement.
  • Referat 34: Haushaltsmanagement und Liegenschaften
  • Referat 35: Recht und Grundsatz

Die Abteilung 4 mit der Bezeichnung „Digitalisierung“ untergliedert sich wie folgt:

  • Abteilungsleitung Abteilung 4
  • Referat 41: Haushalt und Recht
  • Referat 42: Digitalisierungsstrategie
  • Referat 43: Digitale Infrastruktur
  • Referat 44: Informations- und Cybersicherheit

Die Abteilung 5 mit der Bezeichnung „IT, E-Government, Verwaltungsmodernisierung“ untergliedert sich wie folgt:

  • Abteilungsleitung Abteilung 5
  • Referat 51: IT-Koordination
  • Referat 52: E-Government, Open Government, Verwaltungsmodernisierung
  • Referat 53: IT-Recht, Vergabewesen, Verwaltungsstruktur
  • Referat 54: IT-Leitstelle, Landeseinheitliche E-Akte

Die Abteilung 6 mit der Bezeichnung „Bevölkerungsschutz, Krisenmanagement, Verfassungsschutz“ untergliedert sich wie folgt:

  • Abteilungsleitung Abteilung 6
  • Referat 61: Technik und Haushalt
  • Referat 62: Feuerwehr und Brandschutz
  • Referat 63: Rettungsdienst
  • Referat 64: Katastrophenschutz und Angelegenheiten der Streitkräfte
  • Referat 65: Krisenmanagement
  • Referat 66: Verfassungsschutz, Öffentliches Vereinsrecht

Als Sonderfunktionen des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg sind im Organigramm ausgewiesen:

  • Örtlicher Personalrat
  • Hauptpersonalrat
  • Vertrauensperson der Schwerbehinderten beim Innenministerium
  • Hauptvertrauensperson der Schwerbehinderten
  • Beauftrage für Chancengleichheit
  • Behördlicher Datenschutzbeauftragter
  • Informationssicherheitsbeauftragter des Innenressorts.