Länderübergreifende Zusammenarbeit

IT-Planungsrat

Teilnehmer einer Besprechung. Quelle: Fotolia

Der IT-Planungsrat wurde im Jahr 2010 als Zusammenschluss aller Länder und dem Bund durch einen Vertrag gegründet. Hierdurch wurde der Paragraph 91c des Grundgesetzes in die Tat umgesetzt.

Ziel und Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik zu koordinieren, Beschlüsse über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards zu fassen sowie E-Government-Projekte zu steuern.

Dem IT-Planungsrat gehören der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik sowie aus den Ländern jeweils ein/-e für Informationstechnik zuständige/-r Vertreter/-in an. Für Baden-Württemberg nimmt Stefan Krebs, als Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie (CIO/CDO) im Innenministerium Baden-Württemberg, diese Aufgabe wahr.

Weitere Informationen zum IT-Planungsrat finden sich unter: www.it-planungsrat.de.

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