Anwendungshinweise des Landes Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsgesetz
Die Anwendungshinweise des Landes Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG) gelten seit dem 1. August 2020. Die Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VwV StAG) ist zum 31. Juli 2020 außer Kraft getreten. Alle bisherigen Erlasse bzw. Rundschreiben, die den AH-StAG widersprechen, sind gegenstandslos.
Die Anwendungshinweise können hier heruntergeladen werden.
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zustimmungserfordernisse im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV Zustimmungserfordernisse)
Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zustimmungserfordernisse im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV Zustimmungserfordernisse) vom 7. August 2024 wurde am 28. August 2024 im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht (GABl. S. 615) und ist am 29. August 2024 in Kraft getreten.
Die Verwaltungsvorschrift kann hier heruntergeladen werden.