Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Anwendungshinweise, Verwaltungsvorschrift

Antrag auf Einbürgerung. Quelle: Fotolia

Anwendungshinweise des Landes Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsgesetz

Die Anwendungshinweise des Landes Baden-Württemberg zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG) gelten seit dem 1. August 2020. Die Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VwV StAG) ist zum 31. Juli 2020 außer Kraft getreten. Alle bisherigen Erlasse bzw. Rundschreiben, die den AH-StAG widersprechen, sind gegenstandslos.

Die Anwendungshinweise können hier heruntergeladen werden.

Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zustimmungserfordernisse im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV ZustStAR)

Die Verwaltungsvorschrift über Zustimmungserfordernisse im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV ZustStAR) vom 11. August 2020 wurde am 30. September 2020 im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht (GABl. S. 626) und ist am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.

Die Verwaltungsvorschrift kann hier heruntergeladen werden.

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