Baden-Württemberg

Landtagswahlen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Zu gegebenem Zeitpunkt werden an dieser Stelle ausführliche Informationen zum neuen Landtagswahlrecht veröffentlicht.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die zur Landtagswahl am 14. März 2021 geltenden Rechtslage:

Am 14. März 2021 wurde in Baden-Württemberg der 17. Landtag gewählt. Hierbei hatte jeder Wähler eine Stimme. Die neue Legislaturperiode hat am 1. Mai 2021 begonnen, sie dauert regulär bis 30. April 2026.

Allgemeines zur Wahl

Wahlvorschläge

Stimmabgabe und Wahlergebnis

Vergangene Landtagswahlen