Die zugelassenen Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 14. März 2021 stehen fest. In den insgesamt 70 Wahlkreisen sind 872 Wahlvorschläge von 21 Parteien zugelassen. Insgesamt kandidieren zur Landtagswahl 1.485 Personen.
Nach Angaben der Landeswahlleiterin Cornelia Nesch hat der Landeswahlausschuss am 28. Januar 2021 die Beschwerde eines Bürgers gegen eine Berufsbezeichnung in der Zulassungsentscheidung des Kreiswahlausschusses im Wahlkreis 67 Bodensee als unzulässig verworfen. Damit stehen die zugelassenen Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 14. März 2021 endgültig fest.
872 Wahlvorschläge von 21 Parteien
In den insgesamt 70 Wahlkreisen sind 872 Wahlvorschläge von 21 Parteien (2016: 22 Parteien mit 792 Wahlvorschlägen) mit 639 Bewerbern (2016: ebenfalls 639) und 233 Bewerberinnen (2016: 153) zugelassen.
Die Parteiwahlvorschläge enthalten ferner 754 Ersatzbewerber (2016: 734), davon 448 Männer (2016: 523), 305 Frauen (2016: 211 Frauen) und eine diverse Person (2016: 0). Der Frauenanteil beträgt bei den Bewerberinnen/Bewerbern 27 % (2016: 19 %), bei den ersatzbewerbenden Personen 40 % (2006: 29 %). 149 Personen (2016: 197) kandidieren in zwei Wahlkreisen als Bewerber(in) und/oder Ersatzbewerber(in).
Neben den Wahlvorschlägen von Parteien treten 8 (2016: 3) Einzelbewerber, davon 6 Bewerber und 2 Bewerberinnen, zur Wahl an.
Insgesamt 1.485 Personen kandidieren
Unter Berücksichtigung von 149 Doppelbewerbungen kandidieren zur Landtagswahl insgesamt 1.485 Personen im Alter zwischen 18 und 83 Jahre, davon 988 Kandidaten (67 %) und 496 Kandidatinnen (33 %) und eine diverse Person. Bei der Landtagswahl 2016 waren es 1.332 Personen, davon 996 Kandidaten (75 %) und 336 Kandidatinnen (25 %).
In den 70 Wahlkreisen wurden zwischen 10 und 15 Wahlvorschläge zugelassen. Die Anzahl der Wahlvorschläge verteilt sich auf die Wahlkreise wie folgt: In 2 Wahlkreisen 15, in 10 Wahlkreisen 14, in 24 Wahlkreisen 13, in 25 Wahlkreisen 12, in 8 Wahlkreisen 11 und in einem Wahlkreis 10 Wahlvorschläge.
Die Wahlvorschläge in den einzelnen Wahlkreisen werden mit Bewerber/in, Ersatzbewerber/in oder ersatzbewerbender Person in den nächsten Tagen in das Internetangebot des Innenministeriums eingestellt; sie enthalten Angaben zu Familienname, Vorname, Beruf oder Stand und Wohnort. Den Kreiswahlleitungen obliegt für ihre jeweiligen Wahlkreise bis spätestens 8. Februar 2021 die Bekanntmachungspflicht der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen, Ersatzbewerber und ersatzbewerbenden Person mit Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr, Geburtsort und Anschrift.
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Korrektur der Pressemitteilung vom 26. Januar 2021: Landeswahlleiterin Cornelia Nesch wies darauf hin, dass aufgrund eines bedauerlichen Erfassungsfehlers die Anzahl der in den Wahlkreisen eingereichten Wahlvorschläge der Basisdemokratische Partei von 61 auf 60 und der Partei Klimaliste Baden-Württemberg von 66 auf 67 Wahlvorschläge gegenüber der Pressemitteilung vom 26. Januar 2021 zu korrigieren war.
Die endgültige Zusammenstellung der zugelassenen Wahlvorschläge mit korrigierter Anzahl bei der Basisdemokratische Partei Deutschland und der Klimaliste Baden-Württemberg können Sie als PDF herunterladen.