„Die Feuerwehren in unseren Städten und Gemeinden unterstützen wir mit mehr als 84 Millionen Euro – das ist gut angelegtes Geld in die Sicherheit unseres Landes. Und es ist eine Rekordsumme! Nie jemals zuvor konnten wir die Kommunen und die Männer und Frauen der Feuerwehren so umfassend unterstützen. Die Bereitstellung der Fördergelder in dieser Höhe ist ein Beleg dafür, dass die Landesregierung weiterhin einen deutlichen Schwerpunkt bei der Inneren Sicherheit setzt. Die Feuerwehren sind ganz maßgeblich für unsere Sicherheit und mit ihren überwiegend ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden tief in der Gesellschaft verwurzelt. Ihnen gilt meine Anerkennung, mein Dank und meine Wertschätzung. Diese Wertschätzung wird durch den historischen Höchstbetrag bei der Feuerwehr-Förderung unterstrichen“, betonte Innenminister Strobl am heutigen Freitag (20. Juni 2025).
Das Land Baden-Württemberg stellt im Haushaltsjahr 2025 rund 72,3 Millionen Euro für die Förderung von Investitionen in die Ausstattung der Feuerwehren, für Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 12,2 Millionen Euro, die als pauschale Unterstützung für die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehrangehörigen sowie für kleinere Beschaffungen vorgesehen sind. Nach der Zuteilung der Haushaltsmittel prüfen nun die Regierungspräsidien und die Landratsämter die Förderfähigkeit der einzelnen Zuwendungsanträge.
Grundlage der Förderungen ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu). Das Innenministerium hat die Vorschrift zum 1. Januar 2025 neu gefasst. Seit der Neufassung ist der Bürokratieaufwand deutlich niedriger. Zum Beispiel sind die Zuwendungen in Form von Festbeträgen deutlich ausgeweitet. „Wir stellen unseren Wehren nicht nur so viel Geld wie noch nie zur Verfügung, wir haben auch die Z-Feu neu gefasst. Damit gibt es weniger Bürokratie, deutliche Entlastungen für Kommunen und auch bessere und günstigere Fahrzeuge für die Feuerwehren“, erläutert Innenminister Thomas Strobl.
So unterstützt das Innenministerium nun die Gemeinden bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen durch gemeinsame Ausschreibungen. Das entlastet vor allem kleine Gemeinden von den immer umfangreicheren Vergabeverfahren. Die Gemeinden erhalten bei der gemeinsamen Ausschreibung eine höhere Förderung für Fahrzeuge und profitieren zudem von den bei einer Sammelausschreibung günstigeren Preisen. Derzeit erfolgt so die Ausschreibung für eine gemeinsame Beschaffung von Löschfahrzeugen. Eine herausfordernde Aufgabe für das Land, die sich aber durch die deutliche Senkung des Bürokratieaufwandes bei den beteiligten Gemeinden lohnt. Entsprechend groß ist die Resonanz der Gemeinden auf das Angebot des Landes, sodass aktuell 69 Löschfahrzeuge ausgeschrieben werden. Das Ausschreibungsverfahren soll bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
„Die Gemeinden unterstützen wir bei ihrer wichtigen Aufgabe Feuerwehr wo es geht – gerade in einer Phase, in der die Finanzlage der Gemeinden schwieriger wird. In den letzten fünf Jahren haben wir alle förderfähigen Anträge der Kommunen auch tatsächlich positiv bewilligt, kein Antrag musste abgelehnt werden. So hat Baden-Württemberg die Gemeinden mit knapp 300 Millionen Euro unterstützt. Die Feuerschutzsteuer, die das Land einnimmt, geben wir 1:1 an das Feuerwehrwesen weiter. Damit betreiben wir die Landesfeuerwehrschule und unterstützen die Gemeinden bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern“, so Innenminister Thomas Strobl.