Kommunen

Zusatzbezeichnungen für 14 Städte und Gemeinden

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Verleihung Zusatzbezeichnung

Mit den Zusatzbezeichnungen wird die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort gestärkt. Insgesamt 110 Gemeinden bzw. Ortsteile dürfen nun eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Das ist eine kleine Erfolgsgeschichte.

„Zusatzbezeichnungen stärken die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und damit letztlich die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden – die Bezeichnung dient damit als identitätsstiftendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Es freut mich daher sehr, dass heute 14 weiteren Städten und Gemeinden im Land die Genehmigung für kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen erteilt werden kann“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am 8. September 2023. Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigungsurkunden an 14 Städte und Gemeinden aus zehn Landkreisen.

Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Oktober 2023 führen. Genehmigt wurden diese Zusatzbezeichnungen:

Gemeinde,
Landkreis

Bezeichnung

Für die Gesamtgemeinde bzw. für
einen Ortsteil

Bönnigheim,
Ludwigsburg

Ganerbenstadt

Für die Gesamtgemeinde

Breisach am Rhein,
Breisgau-Hochschwarzwald

Europastadt

Für die Gesamtgemeinde

Bretten,
Karlsruhe

Melanchthonstadt

Für die Gesamtgemeinde

Ebringen,
Breisgau-Hochschwarzwald

Weinbaugemeinde

Für die Gesamtgemeinde

Haßmersheim,
Neckar-Odenwald-Kreis

Schifferdorf

Für den Ortsteil Haßmersheim

Heimsheim,
Enzkreis

Schleglerstadt

Für die Gesamtgemeinde

Holzmaden,
Esslingen

Urweltgemeinde

Für die Gesamtgemeinde

Hügelsheim,
Rastatt

Spargeldorf

Für die Gesamtgemeinde

Mühlacker,
Enzkreis

Senderstadt und
Etterdorf

Für den Ortsteil Mühlacker
(Senderstadt) und den Ortsteil Lienzingen (Etterdorf)

Neckarzimmern,
Neckar-Odenwald-Kreis

Sitz Götz von
Berlichingens

Für die Gesamtgemeinde

Ötigheim,
Rastatt

Telldorf

Für die Gesamtgemeinde

Reichartshausen,
Rhein-Neckar-Kreis

Centgemeinde

Für die Gesamtgemeinde

Trossingen,
Tuttlingen

Hochschulstadt

Für die Gesamtgemeinde

Wangen im Allgäu,
Ravensburg

Erholungsort und Luftkurort

Für die Ortsteile Karsee,
Leupolz, Neuravensburg,
Niederwangen und Schomburg (Erholungsort) und die Ortsteile Wangen im Allgäu und Deuchelried (Luftkurort)

„Die neuen Zusatzbezeichnungen sind so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg. Wir nehmen die Menschen mit auf eine kulturhistorische Reise durch unser Land. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale können mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorgehoben werden. So werden zum Beispiel wichtige Abschnitte der jeweiligen Stadtgeschichte gewürdigt, etwa durch die Bezeichnungen Ganerbenstadt und Centgemeinde – oder auch berühmte historische Persönlichkeiten, wie Philipp Melanchthon und Götz von Berlichingen. Mehrfach wird aber auch auf die Gemeinde besonders prägende Merkmale Bezug genommen, wie zum Beispiel durch die Bezeichnung Senderstadt“, erklärte Minister Thomas Strobl.

110 Gemeinden mit Zusatzbezeichnung

Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Bereits im vergangenen Jahr wurden 20 Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen ausgesprochen. Mit den heutigen Genehmigungen dürfen nun 110 Gemeinden bzw. Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. „Die Lockerung der früheren Regelung findet großen Anklang – und ist eine kleine Erfolgsgeschichte. In dieser relativ kurzen Zeit haben wir insgesamt 64 Zusatzbezeichnungen an Gemeinden und Ortsteile im Land vergeben und damit die Anzahl der identitätsstiftenden Zusatzbezeichnungen seit der Neuregelung mehr als verdoppelt“, sagte Minister Thomas Strobl.

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Vor der Gesetzesänderung wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung nun deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

Bilder von der Verleihung finden Sie in unserer Mediathek zur freien Verwendung mit dem Quellenhinweis: Innenministerium Baden-Württemberg.

Weitere Meldungen

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW

CSF 2025
Digitalisierung

CyberSicherheitsForum 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Paragraphen. Quelle: Fotolia
Sicherheit

Landtag beschließt neues Verfassungsschutzgesetz

Öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Schlosshof in Ludwigsburg
Bundeswehr

Feierliches Gelöbnis der Deutsch-Französischen Brigade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Landtag beschließt Neufassung des Polizeigesetzes

Geldmünzen und -scheine. Quelle: Fotolia.
Regierung

Haushaltskommission einigt sich auf Eckpunkte des Nachtragshaushalt

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Ehrenamt

Auszeichnung ehrenamtsfreundlicher Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz Rottenburg

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Breitbandbericht 2025 zeigt die Fortschritte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur

Ein Einbrecher hebelt eine Terrassentür auf. Quelle: Fotolia
Polizei

Schwerpunktaktion zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Das Bundesinnenministerium verbietet die Vereinigung „Muslim Interaktiv“

LPD Schneider
Polizei

Norbert Schneider wird neuer Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Freiburg

MIN Brüssel Europol
EUROPOL

Thomas Strobl nimmt an der 17. Sitzung des EUROPOL-Kontrollgremiums teil

Kommunaltagung des BMI
Kommunen

Zusammen zukunftsfest – BMI veranstaltet die zweite Kommunaltagung