Die Stadt Stuttgart wird davon befreit, in ihrem Haushaltsplan die Gesamtzahl der Stellen und die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen für das Vorjahr anzugeben.
Bürokratieabbau gemeinsam aktiv angehen
„Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz zeigen wir Vertrauen in die Innovationskraft und in das verantwortungsvolle Handeln der Kommunen. Das Gesetz erlaubt, für eine begrenzte Zeit von bestimmten Vorschriften abzuweichen, um neue Wege zu erproben. Und wenn sich ein Modell bewährt, kann es landesweit übernommen werden. Das ist Bürokratieabbau von unten nach oben – nicht durch Erlasse, sondern durch Erfahrungen. So schaffen wir eine Kultur der Innovation, des Vertrauens und der Eigenverantwortung. Es hat mich sehr gefreut, dass noch am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes die ersten Anträge bei uns eingegangen sind. Und nun – genau einen Monat seit dem Inkrafttreten – haben wir den ersten Antrag genehmigt. Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz ist Vertrauen in unsere Kommunen und eine Chance, Bürokratie nicht nur zu beklagen, sondern den Bürokratieabbau gemeinsam – Hand in Hand – tatsächlich aktiv anzugehen. Es freut mich, dass diese Chance genutzt wird. Und wenn sich die Idee bewährt, wird sie landesweit und dauerhaft umgesetzt. So geht Entbürokratisierung von der Kommune für das ganze Land aus“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Genehmigungsentscheidung.
Das Innenministerium hat die Stadt Stuttgart für die Dauer von vier Jahren von der Pflicht befreit, im Stellenplan des Haushalts für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen jeweils die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen für die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen anzugeben.
Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz trat am 21. Oktober 2025 in Kraft. Das Gesetz gibt den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit, neue Formen der Aufgabenerledigung und der Zusammenarbeit auszuprobieren. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovationen und setzt dabei vor allem auf den kommunalen Sachverstand und die Initiative der kommunalen Ebene. Wenn keine höherrangigen Rechtsgüter oder sonstige gewichtige Gründe entgegenstehen – dies ist in einem Rechtsstaat stets zu prüfen – dann gibt es vom zuständigen Ministerium eine Genehmigung und die Kommune kann probeweise für bis zu vier Jahre von der genannten Regelung abweichen. Die Erprobungen werden dokumentiert und ausgewertet.

















