Kommunen
Zusatzbezeichnungen für 14 Städte und Gemeinden
Mit den Zusatzbezeichnungen wird die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort gestärkt. Insgesamt 110 Gemeinden bzw. Ortsteile dürfen nun eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen. Das ist eine kleine Erfolgsgeschichte.
„Zusatzbezeichnungen stärken die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort und damit letztlich die kommunale Selbstverwaltung und unsere Kommunen. In einer Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis einer Gemeinde oder eines Ortsteils und der Bevölkerung besonders zum Ausdruck gebracht werden – die Bezeichnung dient damit als identitätsstiftendes Element für die Bürgerinnen und Bürger und die örtliche Gemeinschaft. Es freut mich daher sehr, dass heute 14 weiteren Städten und Gemeinden im Land die Genehmigung für kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen erteilt werden kann“, sagte der Stv. Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl am 8. September 2023. Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigungsurkunden an 14 Städte und Gemeinden aus zehn Landkreisen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung.
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