Polizei

Bilanz ein Jahr nach Stuttgarter Krawallnacht

Bei der Krawallnacht von Stuttgart wurden auch Schaufensterscheiben eingeschlagen.

Ein Jahr nach den Ausschreitungen in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 in Stuttgart ziehen der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges eine Bilanz der Aufarbeitung der Vorfälle durch Polizei und Justiz.

Polizei leistet intensive Aufklärungsarbeit

Ein Jahr nach der Stuttgarter Krawallnacht können wir feststellen: Dank der intensiven und akribischen Arbeit unserer Polizei konnten bislang mehr als 140 Tatverdächtige ermittelt werden. Rund 100 Jahre Freiheitsstrafe wurden bisher durch die Gerichte verhängt – davon 40 Jahre ohne Bewährung. Seit der Krawallnacht haben Richter gegen 83 Tatverdächtige Haftbefehle erlassen – etliche davon gingen nach Stammheim in U-Haft. Bei der Identifizierung der Tatverdächtigen brachten insbesondere sogenannte Super-Recognizer Licht ins Dunkel. Hierbei handelt es sich um Beamtinnen und Beamte, die über herausragende Fähigkeiten bei der Einprägung und Wiedererkennung von Gesichtern oder einzelnen Gesichtspartien verfügen!“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf die nächtlichenKrawalle in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 in der Stuttgarter Innenstadt und rund um den Eckensee.

Strobl und Justizministerin Marion Gentges betonten gemeinsam: „Die Ermittlungen sind freilich noch nicht abgeschlossen und werden weiterhin akribisch, konsequent und mit langem Atem fortgesetzt. Soviel ist aber schon klar: Der Rechtsstaat funktioniert.“

Schnelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges führte weiter aus: „Die Bilder von vor einem Jahr, diese Zerstörungswut und Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten waren schockierend. Die Justiz hat sich unmittelbar an die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle gemacht. Bei der Staatsanwaltschaft war eine Sonderermittlungsgruppe mit der Aufklärung und Verfolgung der Straftaten der Stuttgarter Gewaltnacht betraut. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ermittlungsverfahren gegen über 150 Beschuldigte eingeleitet. Derzeit sind bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch elf Verfahren anhängig. Gegen 83 Personen sind an den Gerichten innerhalb eines Jahres bereits Urteile ergangen. Davon sind Urteile gegen 65 Personen bereits rechtskräftig. 21 erstinstanzliche Verfahren gegen 24 Personen sind bei den Gerichten aktuell noch anhängig. Diese Zahlen zeigen: Auf die Justiz im Land ist Verlass. Die Staatsanwaltschaft hat rasch und gründlich ermittelt und die Gerichte haben zügig Urteile gefällt und Recht gesprochen.“

Sicherheitspartnerschaft ins Leben gerufen

Im Nachgang an die sogenannte „Krawallnacht“ wurde am 2. Juli 2020 auch dieSicherheitspartnerschaft zwischen derStadt Stuttgart und demLand Baden-Württemberg geschlossen und unterzeichnet. „Diese Partnerschaft hat sich ein zentrales und nicht verhandelbares Ziel gesetzt: Ein sicheres Stuttgart für alle Bürgerinnen und Bürger!“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Zehn Maßnahmen sind hier umfasst, die in weiten Teilen bereits erfolgreich umgesetzt wurden: Neben brennpunktorientierten Präsenzstreifen, konsequentem Vorgehen gegen Mehrfach- und Intensivtäter und der Durchführung öffentlicher Sicherheitskonferenzen wurde auch ein Beleuchtungskonzept umgesetzt.

Ein weiterer präventiver Baustein der Sicherheitspartnerschaft ist die Installation einer Videoüberwachung an Orten in der Innenstadt, die eine höhere Kriminalitätsbelastung aufweisen. Dieses technische Hilfsmittel soll den Bürgerinnen und Bürgern künftig zum Schutz dienen, aber auch potentielle Randalierer abschrecken. Zunächst soll dafür die bestehende Video-Objektschutzanlage des Ministeriums für Finanzen in Richtung Eckensee und Schlossplatz nutzbar gemacht werden. Diese Punkte werden bei Bedarf um weitere, stationäre Videoüberwachungspunkte ergänzt und ausgeweitet.

Kommunikation mit jungen Menschen ist wichtig

Auch der Polizeipräsident desPolizeipräsidiums Stuttgart, Franz Lutz, zeigt sich überzeugt von diesem Ansatz und betont, wie wichtig hierbei die Kommunikation auf Augenhöhe ist: „Junge Menschen, die friedlich und anständig feiern, gehören zu unserer Stadtgesellschaft dazu. Wo aber die rote Linie überschritten wird – durch Straftaten, durch Gewalt oder durch Aggressionen gegen Polizeibeamte – schreiten wir konsequent ein. Wir unterstützen auch Wiedergutmachungskonferenzen, in denen Opfer und Täter die Tat und deren Folgen gemeinsam aufarbeiten. Und wir setzen auf Kommunikation mit den jungen Menschen und bringen – in Kooperation mit der Mobilen Jugendarbeit – spezielle Kommunikationsteams zum Einsatz, um – wie auch mit verschiedenen Aktionen mit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH – Transparenz für die Maßnahmen und eine deeskalierende Gesamtlage zu schaffen.“

„Wenn aufgestaute Energie am Eigentum anderer ausgelassen wird oder im schlimmsten Fall gar in Gewalt mündet, dann habe ich da absolut kein Verständnis. Dass die vergangenen 15 Monate bei uns allen nicht spurlos vorübergegangen sind, wird niemand bestreiten. Und dass junge Menschen ausgelassen feiern und hier und da auch einmal ihre Grenzen austesten wollen, ist freilich auch bekannt. Daher setzt die Polizei in der ersten Reihe auch und vor allem auf ihre Kommunikationsteams. Wenn die eingesetzten Polizistinnen und Polizisten dann aber die Erfahrung machen, dass ab einer bestimmten Uhrzeit und einem nicht unerheblichen Alkoholpegel die Kommunikation als Einbahnstraße verläuft, ist freilich konsequentes Einschreiten gefragt“, so Minister Thomas Strobl.

Realisierte Maßnahmen zeigen Wirkung

Ein weiterer wesentlicher Baustein ist die Gründung eines weiteren Hauses des Jugendrechts in Stuttgart-Mitte, neben dem bereits bestehendenHaus des Jugendrechts in Stuttgart Bad-Cannstatt, wie Justizministerin Marion Gentges betont. Die Planungen für die Umsetzung seien bereits weit fortgeschritten. Aktuell gehe es um die Suche einer entsprechenden Liegenschaft. Ministerin der Justiz und für Migration Gentges dazu: „In den Häusern des Jugendrechts sind die Institutionen unter einem Dach zusammengeführt, die an einem Jugendstrafverfahren beteiligt sind: Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe. Durch die enge Kooperation der Partner in Häusern des Jugendrechts können Verfahren beschleunigt und für den Einzelfall passende Sanktionsmittel gefunden werden. Einer Tat soll schnell die angemessene Strafe folgen. Und zugleich soll, dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht folgend, dem jungen Täter geholfen werden, wieder auf einen guten Weg zu gelangen und ihm eine Perspektive für ein zukünftig straffreies Leben eröffnet werden.“

Minister Thomas Strobl sagte abschließend: „Insgesamt sehe ich uns mit dieser Bündelung an Maßnahmen auf einem sehr guten Weg, die Stuttgarter Innenstadt für alle Bürgerinnen und Bürger noch sicherer zu machen. Durch die Krawalle im letzten Sommer und den jüngsten Ereignissen im Bereich der Freitreppe am Schlossplatz wird deutlich, wie erforderlich die Maßnahmen in der Innenstadt sind. Ich hoffe, dass es sich Randalierer zukünftig sehr gut überlegen, ob sie noch Straftaten in Stuttgart begehen werden oder nicht. Jedenfalls hat es die Stuttgarter Krawallnacht von vor einem Jahr so ein zweites Mal in Baden-Württemberg nicht gegeben.“

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