Landtagswahl

Wahlaufruf und Hinweise der Landeswahlleiterin

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia

Landeswahlleiterin Cornelia Nesch gibt wichtige Hinweise rund um die Landtagswahl am 14. März 2021 und appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Am Sonntag, dem 14. März 2021, findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Landeswahlleiterin Cornelia Nesch appellierte an alle Wahlberechtigten in Baden-Württemberg, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit zu einer überzeugenden Wahlbeteiligung aktiv beizutragen. „Nur wer zur Wahl geht, entscheidet mit, wer das Land Baden-Württemberg in den nächsten fünf Jahren repräsentiert und regiert.“, so Landeswahlleiterin Cornelia Nesch.

Infektionsschutz im Wahllokal

Der Tradition entspricht es, am Wahlsonntag im Wahllokal zu wählen. Pandemiebedingt werden aber viele Wählerinnen und Wähler vermutlich aus Furcht vor einer Infektion mit dem Coronavirus Scheu haben, im Wahllokal zu wählen, so
Nesch. Mit der Regelung in der Corona-Verordnung sei aber bereits Vorsorge getroffen worden. Wichtig ist, dass die Wählerinnen und Wähler für die Wahl im Wahllokal dieses Mal nicht nur die Wahlbenachrichtigung und den Ausweis mitbringen, sondern auch FFP2-Masken oder medizinische Masken. Denn: Zum Schutz vor einer Corona-Infektion kann im Wahllokal nur wählen, wer Maske trägt. Ausnahmen sind nur mit ärztlicher Bescheinigung oder aufgrund eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Händedesinfektion und Abstandhalten sind ebenso Pflicht.

Wer am Wahlsonntag Symptome einer COVID-19-Infektion wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweist oder in den letzten 14 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatte, darf ebenfalls nicht ins Wahllokal. Für kurzfristig auftretende Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen gibt es sogar bis 15 Uhr am Wahlsonntag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Stimmabgabe per Briefwahl

Alternativ zur Urnenwahl bestehe die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Es zeichne sich jetzt schon ab, dass unter den aktuellen Pandemiebedingungen dies deutlich mehr Wählerinnen und Wähler nutzen im Vergleich zu früheren Wahlen. Wichtig sei, in jedem Fall die Stimme abzugeben und von seinem staatsbürgerlichen Recht Gebrauch zu machen, so Nesch.

Wahlberechtigte erhalten problemlos auf Antrag von ihrer zuständigen Wohnortgemeinde Briefwahlunterlagen einschließlich leicht verständlicher Hinweise zur Durchführung der Briefwahl.

Besonders wichtig ist, dass nach der Durchführung der Briefwahl die Wahlbriefe rechtzeitig, spätestens am Wahlsonntag, den 14. März 2021, 18:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse vorliegen. Denn nur dann zählt die Stimme mit. Soll der Wahlbrief mit der Post befördert werden, wird den Briefwählern deshalb dessen möglichst frühzeitige Aufgabe bei der Post dringend empfohlen. Der Wahlbrief sollte deshalb so früh aufgegeben werden, dass ihn die Post spätestens am Donnerstag, 11. März 2021 mitnehmen kann, bei entfernter liegenden Orten noch früher. Später kann nur der sichergehen, der den Wahlbrief unmittelbar bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgibt oder in den dortigen Briefkasten wirft.

Weitere Hinweise zur Wahl

Die Landeswahlleiterin gab zur Landtagswahl folgende weitere Hinweise:

Weiterführende Informationen

Informationen rund um das Thema Wahlen während der Corona-Pandemie sowie weitere hilfreiche Informationen für Wählerinnen und Wähler zur Landtagswahl am 14. März 2021 finden Sie in unserem FAQ Wahlen.

Wenn Sie sich darüber hinaus für die Landtagswahl 2021 und die Bekanntmachungen der Landeswahlleiterin interessieren, werden Sie unter Landtagswahl 2021 fündig.

Hinweis 9. März 2021: In einer früheren Version stand, dass Personen, die in den letzten 10 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, nicht im Wahllokal wählen dürfen. Mit der Anpassung der Corona-Verordnung vom 7. März wurde dieser Zeitraum auf 14 Tage erhöht.

Baden-Württemberg trainiert den Fall eines Cyberangriffs
  • Krisenmanagement

Krisenmanagement Übung LÜKEX23 erfolgreich verlaufen

Vertrauensanwältin Melanie Freiin von Neubeck (l.) und Ministerialdirektor Reiner Moser (r.)
  • Innenministerium

Innenministerium bekommt Vertrauensanwältin

Araberinnen mit Kopftuch. Quelle: Fotolia.
  • Kommunen

Hilferuf der Kommunen wegen steigender Flüchtlingszahlen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
  • Polizei

Ermittlungserfolg gegen Geldautomatensprenger

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Dr. Klaus Lang (l.) und Innenminister Thomas Strobl (r.)
  • Staufermedaille

Verleihung der Staufermedaille an Dr. Klaus Lang

Dienstausweis
  • Polizei

Zumeldung zur gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

LÜKEX 2023
  • Krisenmanagement

Start der Krisenmanagement Übung LÜKEX23

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.
  • Innere Sicherheit

Verbot der Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.“ (AG-GGG)

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
  • Polizei

Bekämpfung der illegalen Migration im grenznahen Bereich zur Schweiz

BBK - LÜKEX
  • Krisenmanagement

Krisenmanagement Übung LÜKEX23 startet

Logo Escape Pro
  • Polizei

ESCAPE PRO: Innovationsprojekt der Polizei für mehr Sicherheit bei Großveranstaltungen

KriFo
  • Polizei

Erste landesweite Bürgerbefragung zum Sicherheitsempfinden und zu Kriminalitätserfahrungen

Marktplatz Oberderdingen
  • Kommunen

Gemeinde Oberderdingen wird zur Stadt erklärt

Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia
  • Digitalisierung

OZG-Hub geht an den Start

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

  • Polizei

Innenminister Thomas Strobl und Gewerkschaft der Polizei im Austausch

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern
  • Sicherheit

Sicher, aktiv und selbständig zur Schule

Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.
  • Polizei

Zum Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Hammerskins Deutschland“

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
  • Polizei

Neues Polizeiboot für Mannheimer Wasserschutzpolizei

Nach den Ausschreitungen in Stuttgart bei Eritrea-Veranstaltung
  • Polizei

Innenminister Thomas Strobl zu Ausschreitungen in Stuttgart

5. CyberSicherheitsForum Baden-Württemberg
  • Cybersicherheit

5. CyberSicherheitsForum

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
  • Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

  • Bevölkerungsschutz

Bundesweiter Warntag 2023 steht kurz bevor

Pixi Buch
  • Verkehrssicherheit

„MOVERS – Aktiv zur Schule“