NOOTS ermöglicht den sicheren Datenaustausch über alle Verwaltungsebenen und -bereiche hinweg. Daten müssen dem Staat damit nur noch einmal zur Verfügung gestellt werden.
„Die Daten laufen – nicht die Bürger! – das ist unser Anspruch bei der Digitalisierung der Verwaltung. Darum sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen ihre Daten nur einmal dem Staat zur Verfügung stellen müssen. Die Behörden rufen dann bereits vorhandenen Daten automatisiert aus den Registern und Datenbeständen ab und nutzen sie für die jeweilige Verwaltungsleistung. Beim Antrag müssen die erforderlichen Nachweise nicht mehr händisch eingegeben oder hochgeladen werden. Auf Knopfdruck werden die den Behörden vorliegenden Nachweisdaten in den Antrag des Bürgers eingefügt. Damit dies gelingt, braucht es eine technische Infrastruktur, die Bund und Länder „Nationales Once-Only-Technical-System“ – kurz: NOOTS – getauft haben. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag wird die Rechtsgrundlage dafür geschaffen“, sagte Digitalisierungsminister Thomas Strobl. Der Landtag hatte zuvor in seiner Sitzung am 15. Oktober 2025 dem Gesetzentwurf zu dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) einstimmig zugestimmt.
Der Staatsvertrag schafft die rechtliche Grundlage für die Entwicklung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems als gemeinsame IT-Infrastruktur des Bundes und der Länder. Über das NOOTS wird nicht nur der nationale, sondern auch der grenzüberschreitende Nachweisabruf mit den EU Mitgliedsstaaten sichergestellt. Die Kosten für das NOOTS tragen Bund und Länder gemeinsam.
„Das NOOTS ist die zentrale IT-Infrastruktur und Datenautobahn. Darüber können alle Verwaltungsbereiche und Verwaltungsebenen Nachweise und Daten zwischen Verwaltungsbehörden und Registern datensicher abrufen und austauschen. Und dies nicht nur innerhalb des Landes zwischen Kommunen und der Landesverwaltung oder mit anderen Ländern und dem Bund, sondern auch mit allen Mitgliedsstaaten in der EU und den dortigen Verwaltungen. Beispielsweise sollen bei einem elektronischen Antrag für einen Bewohnerparkausweis die erforderlichen Nachweise des Fahrzeughalters aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrbundesamtes abgerufen und automatisch in den Antrag übernommen werden. Der Staatsvertrag ist ein weiterer und wichtiger Schritt für die Verwaltungsdigitalisierung im Land und in der Bundesrepublik – und dient den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen und der Verwaltung“, erklärte Digitalisierungsminister Thomas Strobl.