Am 13. August 2020 haben die gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV durch die Polizei Baden-Württemberg begonnen. Zum Auftakt fand eine Kontrollaktion des Polizeipräsidiums Aalen statt, bei der 976 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt wurden.
„Die ersten gezielten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV durch die Polizei haben gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger den Ernst der Corona-Lage erkannt haben und sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Der Großteil der Fahrgäste im Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und im Landkreis Schwäbisch Hall hat am Donnerstag, 13. August 2020 vorschriftsmäßig einen Mund- und Nasenschutz getragen“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Kontrollen im Bereich des Polizeipräsidiums Aalen.
100 Polizeibeamte bei Kontrollen im Einsatz
Insgesamt 100 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Aalen und des Polizeipräsidiums Einsatz führten mobile und stationäre Kontrollen durch, unter anderem auf den S-Bahn-Linien S2, S3 und an den Busbahnhöfen Aalen, Crailsheim, Schwäbisch Hall, Waiblingen, Backnang und Schwäbisch Gmünd. Bei den rund 3.650 Kontrollen zeigte sich, dass sich der Großteil der Fahrgäste und der Personen, die an den kontrollierten Orten angetroffen wurden, an die Maskentragepflicht hielt. „Insgesamt wurden 976 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. In nahezu allen Fällen zeigten sich diejenigen, die aufgrund nicht oder falsch getragener Masken von den Einsatzkräften angesprochen wurden, einsichtig und korrigierten ihr Fehlverhalten. In sieben Fällen mussten die Einsatzkräfte eine Ordnungswidrigkeitenanzeige fertigen. In einem Fall wurde eine weitere Person beleidigend gegenüber einem Busfahrer – eine Strafanzeige folgt nun. Es geht übrigens nicht darum Kasse zu machen, es geht schlicht darum, das Notwendige zu tun um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, letztlich um die Rettung von Menschenleben“, so Minister Thomas Strobl.
Verstoß gegen Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden
Aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahr der Ansteckung mit SARS-CoV-2 ist es Pflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bushaltestellen und Bahnsteigen sowie in Bahnhofsgebäuden eine nicht-medizinischen Alltagsmaske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann seit dem 1. Juli 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Polizeipräsidien im Land damit beauftragt, mit einzelnen Kontrollaktionen die Einhaltung der Maskentragepflicht im ÖPNV gezielt zu überwachen. Den Anfang machte das Polizeipräsidium Aalen, unterstützt von Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz.
„Dort, wo es notwendig ist, werden wir weiterhin – mit Augenmaß, freilich mit aller Konsequenz – durch punktuelle, eng abgestimmte Kontrollaktionen dazu beitragen, die Pflicht zum Tragen einer Alltagsschutzmaske wieder verstärkt in das Bewusstsein der Menschen zu rücken. Natürlich können wir ein Ansteigen der Infektionsfälle nicht oder nicht nur durch Kontrollen verhindern. Wir brauchen vor allem vernünftige Bürgerinnen und Bürger, die nicht sorglos handeln oder die Ansteckungsgefahr im Alltag unterschätzen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann Leben retten. Es gilt: Einsicht, Rücksicht und Vorsicht“, so Innenminister Thomas Strobl.