Notfallversorgung

Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte 2014

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Fahrzeug des Rettungsdienstes

Die Arbeit der 2012 vom Innenministerium angestoßenen Qualitätssicherungsstelle im Rettungsdienst (SQR-BW) trägt Früchte. Sie hat inzwischen die Voraussetzungen geschaffen, um die Datenerhebung zur Ermittlung der Hilfsfristen bei der Notfallversorgung in den Leitstellen zu vereinheitlichen und eine valide Datengrundlage für die Berechnungen zu erhalten. „Damit können die Verantwortlichen vor Ort gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Hilfsfrist und der Versorgungskette insgesamt sachgerecht angehen“, betonte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 13. Mai 2015, mit Blick auf die Veröffentlichung der Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte 2014 in den 34 Rettungsdienstbereichen.

Bisherige Unsicherheiten bei der Berechnungsmethode und beim Auslösen der Hilfsfrist in den Leitstellen seien damit weitestgehend ausgeräumt. Minister Gall unterstrich: „Ich begrüße sehr, dass die Kostenträger nicht unerhebliche Finanzmittel eingesetzt haben, um mit dieser bundesweit beispielhaften Stelle zur Qualitätssicherung klare Fakten zur gesamten Rettungskette zu erhalten.“ Ziel aller im Rettungsdienst Beteiligten müsse es sein, eine möglichst optimale Versorgung der Menschen in unserem Land zu erreichen. Dabei müsse der gesamte Versorgungsprozess vom Eintreten des Notfalls bis zur Übergabe des Patienten in das für ihn geeignete Krankenhaus in den Blick genommen werden.

Die nun vorliegende Bilanz für 2014 zeige erstmals landesweit annähernd vergleichbare und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Werte für die Einhaltung der Hilfsfristen. Ein direkter Vergleich mit den Vorjahren sei nur begrenzt möglich, da die Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsschemata bei der Hilfsfristermittlung in Kontakt zwischen der Stelle zur Qualitätssicherung und den Leitstellen teilweise angepasst wurden. Hieraus hätten sich mehr oder minder rein statistisch bedingte Abweichungen von den Vorjahresergebnissen ergeben, ohne dass daraus Rückschlüsse auf eine Verbesserung oder Verschlechterung möglich seien, erklärte Reinhold Gall.

Offenkundig werde dies besonders in den Rettungsdienstbereichen Böblingen, Heilbronn, Pforzheim und Tübingen. Der Rückgang der Werte ergebe sich dort mutmaßlich alleine aus der rechnerischen Anpassung des Zeitpunktes für die Auslösung der Hilfsfrist. Dennoch sei klar, dass teilweise Verbesserungen notwendig sind. Der auf dieser Basis festgestellte Handlungsbedarf wird von Leistungs- und Kostenträgerseite auch anerkannt.
 
Flankierend sei auch die Rechtsaufsicht gefragt. Die Regierungspräsidien und Unteren Verwaltungsbehörden würden vom Innenministerium aufgefordert, die Sicherstellung der Hilfsfrist notfalls rechtsaufsichtlich durchzusetzen. Zentral sei ist in diesem Rahmen die Aufforderung an alle Bereichsausschüsse der Rettungsdienstbereiche, in denen die Hilfsfrist des erst eintreffenden Rettungsmittels nicht die 95 Prozent-Marke erreicht. Von den entsprechenden Bereichsausschüssen sei innerhalb von zwei Monaten ein Masterplan vorzulegen, in dem die Maßnahmen zur künftigen Einhaltung der Hilfsfrist dargelegt werden. Die Beteiligten im Rettungsdienst hätten zugesagt, die notwendigen Maßnahmen in den Bereichsausschüssen rasch zu veranlassen.

Für den Fall unterlassener oder unzureichender Mitwirkung bleibe den Rechtsaufsichtbehörden der konsequente Einsatz aller aufsichtsrechtlichen Instrumente vorbehalten, die zur Sicherstellung der Notfallrettung nach Maßgabe des Rettungsdienstgesetzes notwendig und geboten seien. Schließlich stehe der Rettungsdienst vor großen Herausforderungen. Insbesondere die demographische Entwicklung mit einer Überalterung unserer Gesellschaft ziehe seit Jahren höhere Einsatzzahlen nach sich. Im Berichtsjahr 2014 sei diese um drei Prozent (plus 25.000 Einsätze) gestiegen. Allein dies führe landesweit zu einem rechnerischen Mehrbedarf von zehn rund-um-die-Uhr besetzten Rettungswagen.

Der Rettungsdienst habe in der Notfallversorgung bei über 1,2 Mio. Einsätzen Hilfe bei Lebensgefahr oder zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden geleistet, berichtete der Innenminister. Die Notärzte kamen 2014 in über 250.000 Notfällen zum Einsatz. Weitere Herausforderungen seien wegen Krankenhausschließungen längere Wege zu den Transportzielen sowie die Nutzung des Rettungsdienstes für die Verlegung von Patienten aus Allgemein- in Schwerpunktkliniken.

Unbeschadet der Hilfsfristbilanz wurden seit 2014 bereits Vorhaltungen in den Stadt- und Landkreisen erweitert. Beispiele sind die neuen Standorte für Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) in Elzach (Rettungsdienstbereich Emmendingen), in Süßen (RDB Göppingen), zusätzliche Rettungsmittel in Reutlingen und im Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar, die 24-Stunden-Vorhaltung in Bonndorf sowie die Tagwachen Wehr, Laufenburg und Ühlingen-Birkendorf (Rettungsdienst Waldshut).

Weitere Verbesserungen seien bereits eingeleitet. Neben den Vorhaben im Jahresförderprogramm 2015, insbesondere dem Neubau der Rettungswachen Tauberbischofsheim, Pforzheim (am Siloah St. Trudbert Klinikum) und Baden-Baden ständen die Inbetriebnahme zusätzlicher Rettungsmittel (ein RTW, ein NEF) im Rettungsdienstbereich Böblingen, die Stationierung eines weiteren RTW in Gerstetten (RDB Heidenheim) und die Einrichtung eines Notarztstandortes in Ettenheim (RDB Ortenaukreis) an.

Bei der Planung zu berücksichtigen sei eine zielgerichtetere Steuerung der Rettungsmittel durch die Leitstellen etwa durch GPS-Disposition (des nächsten geeigneten Rettungsmittels ohne Zeitverlust und Anfahrt über die schnellste Route), eine Beschleunigung der Ausrückzeit sowie die Nutzung der Möglichkeiten einer strukturierten Notrufabfrage (zur Kategorisierung des Einsatzes und zur richtigen Zuteilung der Rettungsmittel).

Anlage: Hilfsfristübersicht 2014 (PDF)

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