Corona-Pandemie

Zwischenbilanz der Schwerpunktkontrollen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Polizei mit Maske

Die Polizei Baden-Württemberg führt diese Woche Schwerpunktkontrollen zur Corona-Verordnung durch. Eine erste Zwischenbilanz der Kontrollen ergab nahezu 4.000 Verstöße bei mehr als 7.000 kontrollierten Personen.

Mit Blick auf die Schwerpunktkontrollen der Polizei erklärt der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl:
„Die Entwicklung der Infektionszahlen ist nicht gut und lässt mich sorgenvoll auf die nächste Zeit blicken. Im Kampf gegen Corona brauchen wir jetzt viel Einsicht, Solidarität und Vernunft. In dieser Woche führen die regionalen Polizeipräsidien flächendeckend insgesamt 24 Schwerpunktaktionen zur Überwachung der verschärften Regelungen der Corona-Verordnung durch. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Überwachung der Maskentragepflicht in den Fußgängerbereichen, auf Märkten, dem öffentlichen Personennahverkehr sowie in und vor Geschäften und Einkaufszentren. Auch auf die Personenzusammenkünfte wird ein besonderes Augenmerk gelegt.

Bis zum Mittwochnachmittag hat die Polizei Baden-Württemberg flächendeckend insgesamt acht Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der verschärften Regelungen der CoronaVO durchgeführt. Dafür setzte die Polizei mehr als 370 Polizeibeamtinnen und -beamte ein und kontrollierte mehr als 7.000 Personen. Dabei wurden durch den Polizeivollzugsdienst nahezu 4.000 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt, wovon 222 zur Anzeige gebracht wurden. Nahezu 3.700 Verstöße gegen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung machten den Großteil der festgestellten Beanstandungen aus, zudem wurden rund 250 Verstöße gegen das Verbot von Ansammlungen festgestellt. Die Angesprochenen zeigten sich fast ausnahmslos einsichtig und korrigierten umgehend ihr Verhalten, weshalb in diesen Fällen in der Regel von einer Anzeige abgesehen wurde. Insgesamt kann ich sagen, dass die polizeilichen Kontrollen bislang auf große Akzeptanz und positive Resonanz in der Bevölkerung gestoßen sind.“

Bis zum 13. Dezember 2020 sind noch 16 weitere Schwerpunktaktionen der Polizei Baden-Württemberg geplant.

Weitere Meldungen

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Rettungsdienst

Zumeldung zur Verfassungsbeschwerde gegen das neue Rettungsdienstgesetz

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Zumeldung zum Schlag gegen subkulturelle Gewaltkriminalität im Großraum Stuttgart

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Stimmzettel für die Bundestagswahl. Quelle Fotolia.
Sitzung des Landeswahlausschusses am 11. März 2025

Endgültiges Landesergebnis und vorläufig gewählte Bewerber der Bundestagswahl 2025

Verkehrssicherheit

Verkehrsunfallbilanz 2024

Rückenansicht eines Polizisten der Polizei Baden-Württemberg.
Innere Sicherheit

Einsatzkonzepte der Polizei gingen auf

Polizeisportlerehrung am 07.03.2025 mit Innenstaatssekretär Thomas Blenke
Polizei

Ehrungen von Sportlerinnen und Sportlern der Polizei Baden-Württemberg

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Ausstellung im Donauschwäbischen Zentralmuseum. Quelle: Donauschwäbisches Zentralmuseum
Kulturerbe im Osten

Ausschreibung des Donauschwäbischen Kulturpreises 2025

Mannheim
Mannheim

Auto fährt in Mannheimer Innenstadt in Menschen

Stau auf der Autobahn. Quelle: Fotolia
Verkehrssicherheit

Jahresbilanz 2024 des Verkehrswarndienstes Baden-Württemberg

Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia
Bundestagswahl 2025

Sicherheitsbilanz zur Bundestagswahl

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Neue stellvertretende Leiterin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg

von links nach rechts: Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Prorektor der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg Prof. Dr. Berthold Kastner und Staatssekretär Thomas Blenke.
Polizei

Neuer Prorektor für die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

Landtag, Plenarsaal von oben
Urteil des Verfassungsgerichtshof

Volksbegehren gegen drohende Aufblähung des Landtags ist rechtens