Das Innenministerium hat am 30. Mai 2014 die vorläufigen landesweiten Endergebnisse der Gemeinderatswahlen und Kreistagswahlen vom 25. Mai 2014 bekannt gegeben.
Sie beruhen auf den von den Gemeinden und Landkreisen gemeldeten und vom Statistischen Landesamt zusammengestellten Einzelergebnissen. Die Ermittlung des vorläufigen landesweiten Endergebnisses dauerte bis heute, da die örtlichen Wahlorgane durch die gemeinsame Durchführung der Kommunalwahlen mit der Europawahl bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit beansprucht wurden. Das Innenministerium dankt allen Wahlhelfern für ihren engagierten Einsatz.
Bei den Gemeinderatswahlenwaren in den 1.101 Gemeinden rund 8,4 Millionen Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 49,1 Prozent und lag damit um 1,6 Prozentpunkte niedriger als vor fünf Jahren (50,7 Prozent). Ungültig waren 3,1 Prozent der abgegebenen Stimmzettel; die Quote blieb damit gegenüber 2009 (3,2 Prozent) fast unverändert.
Landesweit wurden insgesamt 18.745 Bewerberinnen und Bewerber in die Gemeinderäte gewählt; darunter sind 4.474 Frauen, was einem Anteil von 23,9 Prozent entspricht. Die Anzahl der Sitze in den 1.101 Gemeindevertretungen hat sich demnach gegenüber 2009 (19.025 Sitze) um 280 verringert.
687 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurden durch Mehrheitswahl gewählt, da nur ein oder kein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Dies war in 72 Gemeinden der Fall.
In den anderen 1.029 Gemeinden wurde durch Verhältniswahl gewählt. Von den dabei insgesamt zugeteilten 18.058 Sitzen entfielen auf
- CDU: 4.789 Sitze (26,5 Prozent)
- SPD: 2.397 Sitze (13,3 Prozent)
- FDP: 263 Sitze (1,5 Prozent)
- GRÜNE: 840 Sitze (4,7 Prozent)
- Andere Parteien: 365 Sitze (2,0 Prozent)
- Gemeinsame Wahlvorschläge: 908 Sitze (5,0 Prozent)
- Wählervereinigungen: 8.496 Sitze (47,0 Prozent)
Bei denKreistagswahlen waren in den 35 Landkreisen des Landes rund sieben Millionen Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung betrug 49,5 Prozent und lag damit um zwei Prozentpunkte niedriger als 2009 (51,5 Prozent). Insgesamt waren 3,3 Prozent der Stimmzettel für die Kreistagswahl ungültig.
Landesweit wurden insgesamt 2.228 Bewerberinnen und Bewerber in die Kreistage gewählt; darunter sind 422 Frauen, was einem Anteil von 18,9 Prozent entspricht. Die Anzahl der Sitze hat sich somit gegenüber 2009 (2.273 Sitze) um 45 Sitze verringert. Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises wird mit 105 Sitzen der zahlenmäßig größte sein; die kleinsten sind die Kreistage des Landkreises Freudenstadt und des Hohenlohekreises mit jeweils 39 Sitzen.
Von den insgesamt 2.228 Sitzen entfielen auf
- CDU: 800 Sitze (35,9 Prozent)
- SPD: 398 Sitze (17,9 Prozent)
- FDP: 107 Sitze (4,8 Prozent)
- GRÜNE: 277 Sitze (12,4 Prozent)
- Andere Parteien: 77 Sitze (3,5 Prozent)
- Andere Parteien: 77 Sitze (3,5 Prozent)
- Gemeinsame Wahlvorschläge: 41 Sitze (1,8 Prozent)
- Wählervereinigungen: 528 Sitze (23,7 Prozent)
Unter dem Begriff „Wählervereinigungen“ sind sowohl bei den Gemeinderatswahlen als auch bei den Kreistagswahlen alle diejenigen politischen Gruppierungen erfasst, die nicht Parteien sind. Es handelt sich dabei also um Wählergruppierungen unterschiedlicher kommunalpolitischer Richtungen. (z. B. Freie Wähler, Grüne Listen, Linksorientierte Listen, Frauenlisten etc.).
Das Verhältnis der auf die Parteien und Wählervereinigungen entfallenen Sitze hat bei den Kommunalwahlen mehr Aussagekraft als das Stimmenverhältnis. Die Besonderheiten des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts (den Wählern stehen in den kleinsten Gemeinden nur acht, in den größten dagegen bis zu 60 Stimmen zur Verfügung; häufig wird die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen bewusst nicht voll ausgeschöpft) bieten für das Stimmenverhältnis keine zuverlässige Vergleichsbasis. Ein zuverlässiger landesweiter Vergleich der Stimmenzahlen ist bei den Kommunalwahlen auch deshalb nicht möglich, weil die Parteien und Wählervereinigungen nicht gleichmäßig in allen Gemeinden und Landkreisen angetreten sind. Die Parteien sind überwiegend in den größeren Städten und Gemeinden des Landes vertreten, in denen sie naturgemäß mehr Stimmen auf sich vereinigen können als in den kleineren Gemeinden, in denen die Wählervereinigungen besonders hervortreten.