Nach den Unwetterereignissen geht es nun an den Wiederaufbau – hier hilft das Land. Baden-Württemberg lässt die betroffenen Menschen nicht alleine.
„Nach dem Hochwasser liegen in den betroffenen Regionen im Regierungsbezirk Stuttgart und in Oberschwaben enorme Schäden vor. Wir müssen nach aktuellem Stand davon ausgehen, dass sich die Gesamtschadenssumme auf über 500 Mio. Euro belaufen wird. Es ist noch nicht abzusehen, wie viel es am Ende tatsächlich ist und wie viel davon von Versicherungen gedeckt wird. Nun geht es an den Wiederaufbau – und hier hilft das Land. Wir lassen die Menschen nicht alleine. Beim Wiederaufbau sind alle Fachbereiche der Landesverwaltung gefragt, damit Stück für Stück alles wiederhergestellt wird, was zerstört wurde. In diesem Sinne haben wir jetzt ein Paket geschnürt, das wir am Dienstag beschließen und dann anpacken werden – nachhaltig und verlässlich, planvoll und geordnet“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Kabinetts am 16.Juli 2024.
Die Ministerien haben in den vergangenen Wochen mit Hochdruck die in ihrem jeweiligen Ressort liegenden Programme geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Städte, Gemeinden und Landkreisen zusätzliche, darüberhinausgehende Unterstützung benötigen.
Zusätzliches Hilfspaket für Kommunen aktivieren
Da die vorrangigen 29 Fachförderprogramme in manchen Fällen nicht greifen oder nicht ausreichen werden, wird das Land kurzfristig und über die Mittel aus den Fachförderprogrammen hinaus ein zusätzliches Hilfspaket für Kommunen in Höhe von 25 Mio. Euro aktivieren. Das geschieht auf Basis der Richtlinien für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017 und erfolgt in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden. Darüber werden kommunale Schäden behoben – je hälftig durch Land und die kommunale Familie finanziert. „Angesichts der Schäden ist es notwendig, den Regierungspräsidien, die die Hilfen zusammenführen und koordinieren, jetzt die notwendige Flexibilität zu geben, damit die Hilfe schnell dort ankommt, wo sie gebraucht wird“, so Minister Thomas Strobl.
Um besser zu helfen, wenn es einmal hakt, steht den Kommunen mit dem Chef der IMA, dem Amtschef im Innenministerium Reiner Moser fortan ein direkter Ansprechpartner in Sachen Hochwasser zur Verfügung. Er kann und soll unbürokratisch helfen, wenn irgendwo der Schuh drückt: hochwasserhilfe@im.bwl.de.
Günstige Kredite für betroffene Unternehmen
Neben dem jetzt aktivierten Hilfspaket und den Fachförderprogrammen sorgt das Land auch dafür, dass betroffene Unternehmen Zugang zu günstigen Krediten bekommen. Ihnen stehen etwa spezielle Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung. Für zwei dieser Förderdarlehen bietet das Förderinstitut des Landes den bei der Unwetterkatastrophe besonders betroffenen Unternehmen zusätzliche Erleichterungen an.
- Das betrifft zum einen das bewährte Krisenprogramm „Liquiditätskredit“. Damit können kurz- und mittelfristige Liquiditätsengpässe beseitigt werden. Um hier die Kapitaldienstbelastung wirksam zu reduzieren, kann im Bedarfsfall beim Liquiditätskredit, statt wie bisher maximal zehn Jahre, auch eine 20-jährige Kreditlaufzeit für die betroffenen Unternehmen gewährt werden.
- Zum anderen wird das Förderangebot der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung um einen Prozentpunkt gegenüber dem aktuellen Zinssatz verbilligt. Dafür stellt die Landesregierung Haushaltsmittel in Höhe von vier Millionen Euro zur Verfügung. Das ermöglicht den Unternehmen eine günstigere Finanzierung von Ersatzbeschaffungen bei Sachschäden und benötigte Betriebsmittel bei erlittener Betriebsunterbrechung.
„Wir werden so als Land sicherlich einen robusten dreistelligen Millionenbetrag in den Wiederaufbau investieren. Wir dürfen uns nichts vormachen, solche Schäden sind nicht in wenigen Tagen oder Wochen beseitigt, das dauert Jahre. Die Schäden des Hochwassers von 2013 oder auch das schlimme Starkregenereignis von Braunsbach brauchen bis zu zehn Jahre, um vollständig finanziell abgewickelt zu werden. Wir brauchen hier einen langen Atem – und müssen das Geld für den Wiederaufbau auf solide Füße stellen – damit uns hier nicht irgendwann die Puste ausgeht. Und das tun wir“, unterstrich Minister Thomas Strobl und ergänzte: „2013 und auch 2016 in Braunsbach hat das Land geholfen – und das geschah und geschieht nach meinem Eindruck zur Zufriedenheit der Landes- und Kommunalpolitik sowie der Bürgerinnen und Bürger und der lokalen Wirtschaft. Das wird auch für das Hochwasser von 2024 gelten. Wir müssen auch in die Zukunft schauen: Unwetter werden wir häufiger erleben. In den letzten Jahren haben wir hier schon viel erreicht, haben viel in den Hochwasserschutz investiert und wichtige Weichen gestellt. Wir haben aber nach wie vor Punkte, die wir verbessern müssen. Deshalb werde ich weiter intensiv dafür kämpfen, dass wir als Land auch weiterhin auf eine Stärkung des Katastrophenschutzes setzen“, so Minister Thomas Strobl.
Die Unwetter vom 30. Mai bis 3. Juni 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs zu schweren Schäden geführt. Am 18. Juni 2024 hat der Ministerrat das Innenministerium beauftragt, eine Interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten, die in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden die Möglichkeiten von Landeshilfen für Kommunen prüft. Am 2. Juli 2024 hatte die Interministerielle Arbeitsgruppe einen grundlegenden Umsetzungsvorschlag für die durch das Hochwasser entstandenen Infrastrukturschäden vorgelegt. Zudem wurden Hilfen für Privatpersonen, Unternehmen und die Landwirtschaft in den Blick genommen. An der Interministeriellen Arbeitsgruppe waren neben den betroffenen Fachressorts und Kommunalen Landesverbänden die Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart eingebunden.
Nach den Erfahrungen des Jahres 2016 in Braunsbach wurde mit den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen vom 27. Oktober 2017 das Instrument der Landeshilfen für Kommunen in Höhe von bis zu 25 Mio. Euro für die Behebung kommunaler Schäden eingeführt. Sie sind für solche Fälle gedacht, in denen die vielfältigen Fachförderprogramme der Ressorts nicht greifen oder die Kommune einen eigenen komplementären Finanzierungsanteil aus eigener Kraft nicht stemmen kann. Landeshilfen für Kommunen sind dabei nur möglich, wenn in der betreffenden Kommune eine finanzielle Hilfsbedürftigkeit vorhanden ist.