Die gemeinsamen Anstrengungen im Rettungswesen beginnen nunmehr Früchte zu tragen. Im vergangenen Jahr haben sich bei der notärztlichen Hilfsfrist sogar in 30 und bei der Hilfsfrist für Rettungswagen in 29 von 37 Rettungsdienstbereichen Verbesserungen ergeben. „Dies ist ein Erfolg der Bereichsausschüsse als örtlich zuständige Planungsorgane, aber auch der Leistungserbringer“, stellte Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart nach der 65. Sitzung des Landesausschusses für den Rettungsdienst fest.
Die Einhaltung der Hilfsfrist nach dem Landes-Rettungsdienstgesetz von möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten in 95 Prozent aller Einsätze innerhalb eines Rettungsdienstbereichs habe für ihn weiter hohe Priorität. Strukturelle Veränderungen wie die anhaltende Konzentration und Spezialisierung im Krankenhaussektor, steigende Einsatzzahlen durch die demografische Entwicklung sowie nicht zuletzt das EU-Arbeitszeitrecht stellten hierbei eine besondere Herausforderung dar.
Gleichwohl gibt es Fortschritte zu verzeichnen. So wurde 2011 die notärztliche Hilfsfrist nunmehr in sieben von 37 Rettungsdienstbereichen und die Hilfsfrist für Rettungswagen in 24 von 37 Rettungsdienstbereichen eingehalten. „Allerdings kann niemand zufrieden sein, solange die Hilfsfrist nicht in allen Bereichen eingehalten wird“, unterstrich der Innenminister. Denn die Bürgerinnen und Bürger hätten Anspruch auf ein gleichmäßiges Versorgungsniveau. Deswegen müssten die Bereichsausschüsse weitere Anstrengungen unternehmen. Die Instrumente reichen von einer Überprüfung der Alarm- und Ausrückzeiten über Standortverlegungen bis hin zur Beschaffung zusätzlicher Einsatzfahrzeuge.
Allerdings müssten auch die Rahmenbedingungen ständig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Reinhold Gall: „Insoweit begrüße ich, dass der Landesausschuss für den Rettungsdienst als oberstes Gremium der Selbstverwaltung im Rettungsdienst beschlossen hat, bis zur nächsten Sitzung Ende November ein Konzept für ein landeseinheitliches GPS-gestütztes Flottenmanagementsystem vorzulegen.
Der Minister tritt freilich auch dafür ein, die gesamte Rettungskette vom Notfall bis zur effizienten Behandlung im Krankenhaus zu betrachten. „Dazu gehört die Fähigkeit der Bevölkerung zur Selbsthilfe, die Arbeitsweise in den Leitstellen, die Qualifikation der Rettungsassistenten und Notärzte sowie letztendlich der richtige Zeitpunkt zum Start des Transports bis zur optimierten Aufnahme im Krankenhaus“, so Gall weiter.
Vor diesem Hintergrund hat der Landesausschuss für den Rettungsdienst bei seiner jüngsten Sitzung in Heidelberg Qualitätsziele für den Rettungsdienst beschlossen. Dies sei ein wichtiger Rahmen für die Weiterentwicklung der Qualität im Rettungsdienst sowie für den Aufbau und die Umsetzung einer landesweiten, bereichsübergreifenden Qualitätssicherung, stellte der Innenminister fest.
Die vom Landesausschuss für den Rettungsdienst beschlossenen obersten Qualitätsziele umfassen:
Strukturqualität
- Hohe Qualität der Leitstellenstrukturen
- Hohe Qualität der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im Rettungsdienst
Prozessqualität
- Schnellstmögliche Versorgung von Patienten im Rettungsdienst
- Optimaler Einsatz der Rettungsmittel
- Hohe Prozessqualität der notfallmedizinischen Diagnostik und Therapie
- Optimale Weiterversorgung von Patienten des Rettungsdienstes
Ergebnisqualität
- Hohe Ergebnisqualität der notfallmedizinischen Versorgung
Auf der Grundlage dieser Qualitätsziele können nun gezielt wissenschaftlich fundierte Qualitätsindikatoren entwickelt werden, die die Erfüllung dieser Ziele sichtbar machen. Damit kann eine umfassende Transparenz der Stärken und Verbesserungspotentiale im Rettungsdienst Baden-Württemberg hergestellt werden und es wird möglich, gezielte Verbesserungsmaßnahmen vorzunehmen. Mit der Entwicklung solcher Qualitätsindikatoren ist die im Jahr 2011/ 2012 neu eingerichtete „Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW)“ beauftragt.
SQR
Die SQR mit Sitz in Stuttgart ist ein Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg, in dem notärztlicher, rettungsdienstlicher und betriebswirtschaftlicher Sachverstand gebündelt ist. Sie ist beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg organisatorisch angesiedelt und hat eigene Fachkräfte; sie ist aber unabhängig vom MDK und den Trägern des Rettungsdienstes.
Die Finanzierung der SQR wird durch alle Kostenträger im Rettungsdienst getragen. Sie wird von einem Beirat unterstützt, in dem die gesetzlichen Krankenversicherungen, die Rettungsdienstorganisationen und die Arbeitsgemeinschaft der südwestdeutschen Notärzte vertreten sind.
Das Kompetenzzentrum nimmt landesweit die Rettungsdienststrukturen sowie den gesamten Versorgungsablauf der Notfallpatienten in den Blick. In der Aufbauphase der SQR liegen die Arbeitsschwerpunkte aktuell in der wissenschaftlich fundierten Entwicklung von Qualitätsindikatoren und im Aufbau einer Datenstruktur und Datenerfassung, um künftig die erforderlichen Daten von Leitstellen, Notärzten sowie Rettungs- und Krankenwageneinsätzen zu erhalten.
Weitere Informationen zur SQR finden Sie auf der neu eingerichteten Homepage www.sqrbw.de.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg