Polizeistrukturreform

Gall präsentiert Eckpunkte der Polizei-Strukturreform

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Baden-Württemberg kann nur mit einer bürgernahen und leistungsstarken Polizei eines der sichersten Bundesländer in Deutschland bleiben. „Dafür wollen wir jetzt die richtigen Voraussetzungen schaffen“, betonte Innenminister Reinhold Gall bei der Vorstellung der Eckpunkte für die baden-württembergische Polizeireform am Mittwoch, 25. Januar 2012, in Stuttgart. Die Dynamik gesellschaftlicher Veränderungen und begrenzte Mittel erforderten flexible und eigenständig agierende Polizeidienststellen in sachgerechten Organisationszuschnitten. Dafür seien Anpassungen nötig. „Die aktuelle kleinteilige Struktur bindet zu viel Personal in Führung und Administration. Bei den derzeit 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen stellen außerdem wir eine unausgewogene Leistungsfähigkeit und mangelnde Flexibilität fest“, erklärte er.

Nach mehr als viermonatiger intensiver Arbeit legte die mit Fachleuten aus sämtlichen Bereichen der baden-württembergischen Polizei besetzte Projektgruppe „Struktur der Polizei Baden-Württemberg“ gestern ihre Ergebnisse dem Innenminister vor. „Die Eckpunkte, die von einer hochkarätig besetzten Lenkungsgruppe unter Vorsitz von Ministerialdirektor Herbert Zinell akzeptiert wurden, sind richtungsweisend und konsequent. Halbherzige Umstrukturierungen oder gar eine Sparreform habe ich nicht im Sinn“, unterstrich Gall.

Die Reformvorschläge umfassen eine deutliche Straffung der Aufbauorganisation, indem die vier Landespolizeidirektionen der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen mit den 37 Polizeipräsidien und Polizeidirektionen zu zwölf regional zuständigen Polizeipräsidien verschmolzen und unmittelbar dem Landespolizeipräsidium im Innenministerium nachgeordnet werden. „Diese zwölf vergleichbar leistungsstarken regionalen Polizeipräsidien mit jeweils einer nachgeordneten Direktion Polizeireviere, Kriminalpolizeidirektion und Verkehrspolizeidirektion sowie einem professionellen Führungs- und Lagezentrum für die Bearbeitung von Notrufen und Maßnahmen zur Einsatzsteuerung sollen künftig das Rückgrat und die konzentrierte Leitungskompetenz der baden-württembergischen Polizei bilden“, unterstrich Gall.

Für die Bürgerinnen und Bürger seien schnelle und kompetente Reaktionen entscheidend, wenn die Polizei gebraucht wird - und nicht die Nähe zu der polizeilichen Leitungsebene. Deshalb werde an der Struktur der nahezu 150 Polizeirevieren und knapp 360 Polizeiposten nicht gerüttelt. Darüber hinaus sollen künftig bei den zwölf Kriminalpolizeidirektionen der regionalen Polizeipräsidien sogenannte Kriminaldauerdienste eingerichtet werden. Damit stünden Schutz- und Kriminalpolizei der Bevölkerung rund um die Uhr zur Verfügung. Das bedeute eine Stärkung der Fläche und des ländlichen Raumes.

Ferner werde ein neues zentrales Polizeipräsidium Einsatz die Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei sowie alle Spezialeinheiten des Landes, die Polizeihubschrauberstaffel und die Wasserschutzpolizei bündeln. Dies beinhalte die Auflösung des Bereitschaftspolizeipräsidiums mit deren nachgeordneten fünf Bereitschaftspolizeidirektionen. Dadurch stünde landesweit ein zentrales Polizeipräsidium zur Verfügung, das den regional zuständigen Polizeipräsidien, dem Landeskriminalamt sowie gegebenenfalls den Polizeien des Bundes und anderer Länder sämtliche einsatzunterstützenden Kompetenzen für den Ernstfall aus einer Hand bieten könne.

Außerdem gelte es, die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Aufgaben mit der Vielzahl über das Land verteilten Standorte im Bereich der kostenintensiven Polizeitechnik bzw. sich rasch wandelnder Informations- und Kommunikationstechnik zu bündeln. Hierzu werde ein Präsidium Technik, Logistik, Service aufgebaut, das die technischen Aufgaben für die Entwicklung, Koordination und Beschaffung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel sowie Kommunikationstechnik integriere.

Ebenso werde die polizeiliche Organisation von Aus- und Fortbildung sowie Nachwuchsgewinnung mit den drei Bildungseinrichtungen (Polizeischulen der Bereitschaftspolizei Baden-Württemberg, Hochschule für Polizei Villingen-Schwenningen und Akademie der Polizei Baden-Württemberg) zu einem einheitlichen Bildungsträger (Präsidium Bildung und Personalgewinnung) mit deutlich weniger als den bisher acht Standorten zusammengefasst.

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg nehme weiterhin die kriminalpolizeilichen Zentralstellen- und Serviceaufgaben sowie originäre Ermittlungsaufgaben wahr. Das betreffe insbesondere herausragende Delikte der Politisch motivierten Kriminalität, Organisierter Kriminalität beziehungsweise Wirtschaftskriminalität.

Die Strukturreform soll erhebliche Personalreserven für den Einsatz in der Fläche mobilisieren. „Ich bin sicher, dass sich die durch die Projektgruppe errechneten personellen Verstärkungspotenziale von rund 650 Stellen des Polizeivollzugsdienstes und 240 Stellen des Nichtvollzugspersonals der Polizei mittelfristig durch die Reform erreichen lassen. Dieses Potenzial werde eins zu eins der Polizei erhalten bleiben, damit die Streifen- und Ermittlungsdienste der Polizeireviere und Polizeiposten vor Ort gestärkt und Freiräume für die Kriminalpolizei bei der Bekämpfung neuer bzw. schwerer Kriminalitätsformen geschaffen werden können“, hob der Innenminister hervor. Mit der angestrebten Konzentration der Polizeidienststellen sei auch von einer mittelfristigen Reduzierung der notwendigen Investitionen und der laufenden Betriebskosten im Bereich kostenintensiver Leitstellentechnik (Digitalfunk) in mehrstelliger Millionenhöhe zu rechnen.

Reinhold Gall stellte überdies klar: „Die Reform der Polizei ist nicht der Einstieg in eine allgemeine Verwaltungsreform. Solche Behauptungen sind absurd. Das Reformvorhaben ist für den Erhalt der Leistungsfähigkeit unserer Polizei notwendig. Die Reform basiert ausschließlich auf polizeifachlichen Gesichtspunkten und wird von der Polizei für die Polizei gemacht.“ Der Innenminister will die Eckpunkte in den nächsten Wochen mit Polizei und Politik besprechen. Er kündigte an, bis Ostern auf Grundlage der Eckpunkte und unter polizeifachlichen und infrastrukturellen Aspekten über die konkreten Flächenzuschnitte und Standorte der künftigen regionalen Polizeipräsidien zu entscheiden - unter Berücksichtigung bestehender Stadt- und Landkreisgrenzen.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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