Digitalisierung

Behördengänge bequem online erledigen

Motiv "Aufs Amt in Unterwäsche" zu digitalen Behördengängen der Kampagne "Alles beim Neuen".

Alle Kommunen im Land können ihren Bürgerinnen und Bürgern nun die ersten fünf Onlineservices auf www.service-bw.de anbieten. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht und Behördengänge können ganz bequem von Zuhause erledigt werden.

„In Zeiten wie diesen zeigt sich ganz besonders, wie wichtig eine digitale Verwaltung und digitale Verwaltungsleistungen sind. Es wird nun möglich, Behördengänge komfortabel und bequem von Zuhause aus zu erledigen. Wir haben einen wichtigen Meilenstein erreicht: Ab sofort stellen wir allen Kommunen in Baden-Württemberg die ersten fünf digitalen Verwaltungsleistungen auf unserer zentralen Plattform ,service-bw‘ zur Verfügung. Jede Gemeinde und jede Stadt im Land kann nun ihren Bürgerinnen und Bürgern die ersten Onlineservices anbieten. Mehr als 30 Kommunen haben den Anfang gemacht und nutzen bereits eine oder mehrere der digitalen Leistungen“, sagte Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Das Land stellt ab sofort allen 1.101 Städten und Gemeinden auf der zentralen Plattform www.service-bw.de die ersten fünf digitalen Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um die Leistungen:

  • Hund anmelden
  • Plakatierungserlaubnis beantragen
  • Meldebescheinigung beantragen
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen
  • ins Ausland abmelden 

Mehr als 30 Kommunen bieten bereits einen oder mehrere dieser Onlineservices an – von kleinen Gemeinden bis hin zu großen Städten. „So muss es sein. Wir wollen, dass in Baden-Württemberg alle Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung der Verwaltung profitieren können, ganz unabhängig von ihrem Wohnort. Das Amt soll zu den Menschen kommen – dass die Menschen nicht aufs Amt müssen. Indem wir den Kommunen und Landkreisen Onlineservices lizenzfrei über service-bw zur Nutzung anbieten, muss keine Kommune eine eigene Infrastruktur vorhalten und Verwaltungsleistungen selbst aufwendig digitalisieren. E-Government für alle, das ist unser Ziel. Wir sind auf einem guten Weg“, betonte Minister Thomas Strobl.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Rund 80 Prozent der Leistungen werden von den Kommunen und Landkreisen angeboten – eine gewaltige Herausforderung, mit der das Land die kommunale Seite nicht alleine lässt. Die Onlineservices auf service-bw werden in enger Zusammenarbeit entwickelt; dabei werden selbstverständlich die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer immer mitgedacht. „Auf diese Weise entstehen digitale Angebote, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Verwaltungen einen echten Mehrwert bieten. Ich danke allen Beteiligten – den Städten, Gemeinden, Landkreisen ebenso wie den IT-Dienstleistern – herzlich für ihr tatkräftiges Engagement. Gemeinsam bringen wir die Digitalisierung der Verwaltung entscheidend voran“, sagte Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

 

Stimmen der beteiligten Partner:

Beispiel: So funktioniert der neue Onlineservice "Hund anmelden"

Universalprozess bietet Hilfe in der Krise

Weitere Leistungen, wie beispielsweise die Beantragung eines Bewohnerparkausweises, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder eines Schwerbehindertenausweises befinden sich in der Entwicklung und werden in absehbarer Zeit veröffentlicht. „Die ersten fünf Verwaltungsleistungen sind ein wichtiger Anfang. Wir arbeiten an einer Vielzahl anderer Leistungen, die wir den Kommunen und Landkreisen anbieten werden. Mit jedem Onlineservice sammeln wir wertvolle Erfahrungen und entwickeln Bausteine, auf die wir an anderer Stelle zurückgreifen können. Das ist ein Grund, warum wir angesichts der Corona-Pandemie in kürzester Zeit einen Universalprozess zur Verfügung stellen konnten. Während die Behörden für den Besuchsverkehr schließen mussten, bietet der neue universelle Antragsprozess einen digitalen und sicheren Weg in der Verwaltung“, so Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl.

Aufgrund der Ansteckungsgefahr mussten viele Behörden ihre Pforten für Besucher schließen. Die Bürgerinnen und Bürger haben daher nur eingeschränkt Möglichkeit, den persönlichen Kontakt mit den Behörden aufzunehmen. Häufig genutzte Kanäle wie Telefon und E-Mail stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Mit einem neuen universellen Antragsprozess auf der zentralen Serviceplattform service-bw wird Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das elektronische Einreichen eines Antrags über einen sicheren Übertragungsweg ermöglicht – ohne dafür in eine Behörde gehen zu müssen. Der Prozess kann von den Kommunen für jede beliebige Verwaltungsleistung auf „service-bw“ angeboten werden, bei mehr als 60 Kommunen und Landkreisen ist der Prozess bereits im Einsatz.

So funktioniert der Universalprozess auf service-bw

Service-bw als Basis für die OZG-Umsetzung

Baden-Württemberg hat schon frühzeitig die Weichen für eine effiziente Umsetzung des OZG auf Basis von service-bw gestellt. In den letzten Monaten wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die hohen Anforderungen, die das OZG stellt, stemmen zu können. Maßgebende Schritte waren die Unterzeichnung einer E-Government-Vereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden, die Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Vertragsschlüsse mit tatkräftigen IT Dienstleistern. Diese Ausgangsbedingungen ermöglichen und beschleunigen nun die konkrete Umsetzung. Baden-Württemberg nimmt damit einen Spitzenplatz in Deutschland ein.

Fast alle Kommunen besitzen zwischenzeitlich auf service-bw ein zentrales Behördenkonto, um auf sicherem Weg digitale Anträge entgegennehmen und bearbeiten zu können. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann auf service-bw in wenigen Minuten ein Servicekonto einrichten, über das sie oder er Anträge stellen und mit der Behörde sicher elektronisch kommunizieren kann. Fast 400.000 Bürgerinnen und Bürger haben dies bereits getan: weltweit, sicher und geräteunabhängig. Selbstverständlich auch mit dem Smartphone.

Mehr Informationen zur Umsetzung des OZG auf service-bw - E-Government für alle

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