Innere Sicherheit

Zumeldung zum Vereinsverbot ‚Königreich Deutschland‘

Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums: „Bundesinnenministerium verbietet Reichsbürgerverein ‚Königreich Deutschland‘ und seine Teilorganisationen“.

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Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.

„Das heutige Verbot des ‚Königreichs Deutschland‘ und seiner Teilorganisationen zeigt: Wir haben eine wehrhafte Demokratie. Den Feinden unseres Rechtsstaats treten wir entschlossen entgegen. Das konsequente Vorgehen mit vereinten Kräften in sieben Ländern gegen fiktive Schattenstaaten wie dem ‚Königreich Deutschland‘ zeigt deutlich, dass wir entschlossen gegen Reichsbürger vorgehen. Sie machen es sich in ihrer bizarren Parallelwelt bequem, leben auf Kosten der Allgemeinheit und glauben, sie könnten sich hinter pseudo-juristischen Fantasiestaaten verstecken – das lassen wir nicht ohne eine harte Reaktion des Rechtsstaats zu.

In den frühen Morgenstunden durchsuchten Kräfte der regionalen Polizeipräsidien Aalen und Stuttgart sowie des Polizeipräsidiums Einsatz und der Bundespolizei unter Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg das Wohngebäude einer Führungsperson des verbotenen Vereins im Regierungsbezirk Stuttgart.

Die Koordinierung über die Landesgrenzen hinaus verlangt den vollen Einsatz und eine exzellente Zusammenarbeit der Ermittlerinnen und Ermittler – und genau diesen haben sie im Vorfeld und während der Maßnahme beeindruckend und sehr wirkungsvoll gezeigt.

Nach Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg verfolgen der Reichsbürgerverein ‚Königreich Deutschland‘ und seine Teilorganisationen langfristig die Ersetzung der rechtsstaatlichen Ordnung durch eine eigene, fiktive Struktur. Mitglieder des Vereins propagieren einen ‚Systemausstieg‘ und werben mit Steuerfreiheit sowie Investitionsmöglichkeiten in den Fantasiestaat – gezielt auch gegenüber Unternehmen. Das Landesamt für Verfassungsschutz geht aktuell von einer dreistelligen Zahl an Unterstützern in Baden-Württemberg aus.

Damit ist das vom Bundesministerium des Innern ausgesprochene Vereinsverbot vollzogen, der Verein einschließlich seiner Teilorganisationen aufgelöst und ihm jede Tätigkeit untersagt. Zudem wurde das Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen.“

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