Innere Sicherheit

Siebte Sitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Der Kampf gegen Hass und Hetze ist nur eine Seite der Medaille. Genauso wichtig ist es, diejenigen zu begleiten und zu schützen, die Opfer von Hass und Hetze wurden.

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Siebte Sitzung des Kabinettsausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“

Der Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ nahm in seiner Sitzung am Dienstag (6. Mai 2025) deshalb die Betroffenen von Hass noch einmal besonders in den Blick.

„Hasskommentare sind keine Kavaliersdelikte. Vor allem die, die Opfer von Hassdelikten werden, dürfen wir nicht alleine lassen. Deshalb unterstützen wir sie künftig noch mehr dabei, ihre Rechte im Strafverfahren einzufordern und schützen sie dabei. Mit Beratung, Prävention und Aufklärung sensibilisieren wir für die Thematik und geben Betroffenen das nötige Wissen und Handwerkszeug an die Hand, um auch für ihre Rechte einzustehen – gerade auch beim Thema Hass im Netz. Und wir zeigen Wege auf, was zu tun ist, wenn man selbst betroffen ist. Das zeigt: Wir schauen nicht weg, sondern handeln und gehen gegen Hass und Hetze gemeinsam und konsequent vor“, sagte Innenstaatssekretär Thomas Blenke MdL am 6. Mai 2025 bei der siebten Sitzung des Kabinettausschusses „Entschlossen gegen Hass und Hetze“.

Sensibilisierungsprogramm „Kleiner Zeugenschutz“

Die Betroffenen von Hassdelikten werden nach einer Anzeige mitunter mit Einschüchterungsversuchen konfrontiert. Deshalb ist es wichtig, dass in derartigen Fällen die persönlichen Anschriften – und damit auch ihr Zuhause als geschützter Raum – von Betroffenen im Strafverfahren anonym bleibt. Die Strafprozessordnung ermöglicht es im konkreten Einzelfall, dass Zeugen und Betroffene statt ihrer Anschrift ihren Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere Anschrift, unter der sie erreichbar sind, angeben. Der Kabinettsauschuss startet daher das an Polizei und Staatsanwaltschaft gerichtete Sensibilisierungsprogramm „Kleiner Zeugenschutz“, das praxisnah die Vorgehensweise im Erstzugriff und bei der weiteren Sachbearbeitung beschreibt, wenn Anhaltspunkte für eine entsprechende Gefährdungslage eines Zeugen gegeben sind. Damit sollen diese Regeln der Strafprozessordnung künftig im Interesse der schutzbedürftigen Zeugen noch konsequenter umgesetzt werden. Justizministerin Marion Gentges machte deutlich: „Es darf nicht sein, dass Menschen aus Angst vor Einschüchterung und Repressalien auf eine Anzeige verzichten. Deshalb stärken wir den Schutz derjenigen, die den Mut haben, Hass-Nachrichten zu melden. Zudem verkennen Täterinnen und Täter teilweise die Reichweite ihrer Worte oder verlassen sich auf die vermeintliche Anonymität digitaler Räume. Wer gezielt gegen Menschen hetzt, sie diffamiert oder ausgrenzt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Alle Staatsanwaltschaften werden zudem regionale Opferbeauftragte einrichten. Erfahrene Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stellen künftig sicher, dass opferbezogene Instrumente der Ermittlungs- und Strafverfahren – wie beispielsweise der Täter-Opfer-Ausgleich, Opferberichte und Informationspflichten nach der Strafprozessordnung – allen Justizbediensteten bekannt sind und effektiv angewendet werden. Weiterhin beteiligen sie sich als zentrale Schaltstellen der Opferhilfe an regionalen Netzwerken, bauen diese, wo erforderlich, auf und aus und fördern die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren, wie etwa der Polizei sowie den verschiedenen Trägern von Opferhilfeeinrichtungen. Dies wird verknüpft mit dem Aufbau virtueller Anlaufstellen für Opfer von Straftaten. Gemeinsam mit dem Opferbeauftragten der Landesregierung und seiner Geschäftsstelle fungieren die Opferbeauftragten der Staatsanwaltschaften im Einzelfall auch als Lotsen für Betroffene, indem sie diese passgenau in Angebote der bestehenden Opferhilfe vermitteln.

Neue Kampagne in den Sozialen Medien

Im Jahr 2024 wurden in Baden-Württemberg 1.220 politisch motivierte Hasspostings und damit rund 45 Prozent mehr als im Vorjahr erfasst. Deshalb hat der Kabinettsausschuss auch eine neue Social-Media-Kampagne beschlossen, die über die rechtlichen Folgen von strafbaren Hasskommentaren aufklären soll. In den Clips geht es nicht nur um die rechtlichen Konsequenzen von Hasskommentaren für Täterinnen und Täter, sondern gerade auch um die Stimmen der Betroffenen und den Mut, Anzeige zu erstatten. „Mit den Clips zeigen wir Haterinnen und Hatern im Netz die rote Karte. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – auch hier gelten unsere Gesetze. Deshalb stärken wir mit der Kampagne auch die Betroffenen, sich gegen Hass und Hetze zur Wehr zur setzen“, betonte Staatssekretär Thomas Blenke.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert mehrere Anlaufstellen für Betroffene von Hass, jeweils mit spezifischem Blick auf die Bedarfe der Betroffenen. Die neu eingerichtete Fachstelle Antifeminismus und Queerfeindlichkeit (FAQ BW) ist ein Beispiel dieser breiten, vom Sozialministerium geförderten Angebotslandschaft. „Hass und Hetze bedrohen unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Umso wichtiger ist es, dass wir dagegenhalten und Betroffenen zur Seite stehen. Ich bin froh, dass eine starke Zivilgesellschaft in unserem Land als Partner des Sozialministeriums mit uns Projekte umsetzt, um Betroffene mit Rat und Tat zu unterstützen. Ein niedrigschwelliger Zugang zu Beratung ist dabei der Schlüssel zu einer breiten Wirkung unserer Angebote“, sagte Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration.

Im Jahr 2024 hat die Polizei im Themenfeld Hasskriminalität 1.654 Straftaten erfasst. Das ist ein Anstieg um 140 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr. Mehr als jede zweite Straftat, insgesamt 1.071 Fälle, erfolgte dabei aus rechter Motivation. Insbesondere der digitale Raum entwickelt sich immer mehr zum zentralen Schauplatz für Hass und Hetze. Mehr als jede dritte Straftat der Hasskriminalität wurde mit dem Tatmittel Internet begangen. Gründe für den Anstieg der Straftaten sind neben dem anhaltenden Nahostkonflikt auch die Europa- und Kommunalwahlen im vergangenen Jahr. Die verstärkte Präsenz von Amts- und Mandatsträgerinnen und –trägern an Wahlkampfständen und bei öffentlichen Veranstaltungen sowie in sozialen Medien führte zu mehr Tatgelegenheiten.

Im Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ unter Leitung des Stv. Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl sind neben dem Innenministerium auch das Staats-, das Kultus-, das Sozial-, und das Justizministerium vertreten. Der Kabinettsausschuss hat inzwischen 44 Arbeitspakete beschlossen und mit der Umsetzung begonnen. 26 dieser 44 Arbeitspakete sind bereits erfolgreich abgeschlossen.

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