Feuerwehr

Zumeldung: Feuerschutzsteuer im Nachtragshaushalt

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Zur heutigen Pressemitteilung des SPD-Fraktionsvize Sascha Binder MdL sagte ein Sprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg:

„Die Landesregierung steht zu ihrer Zusage: Die Feuerschutzsteuer gehört komplett dem Feuerwehrwesen. Das ist die Grundlage für unsere leistungsfähigen und starken Feuerwehren im Land. Die SPD kennt das Verfahren zur Verwendung der Feuerschutzsteuer doch ganz genau: Der Haushaltsplan wird nach den Prognosen erstellt – entscheidend ist aber letztendlich das tatsächliche Aufkommen der Feuerschutzsteuer. Und das kommt zu 100% dem Feuerwehrwesen zu Gute! Die Steuerschätzung vom Oktober 2018 fiel für die Jahre 2018 und 2019 jeweils um eine Million geringer aus, als das bei der Steuerschätzung vom November 2017 der Fall war. Das musste nun haushaltsrechtlich im Nachtragshaushalt abgebildet. Nach unseren aktuellsten Prognosen für das Jahr 2018 können wir davon ausgehen, dass der in der Steuerschätzung vom Oktober 2018 veranschlagte Betrag um mehr als eine Million höher ausfallen wird.“

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