Neues Landespersonalvertretungsgesetz

Wir wollen starke Personalvertretungen

Die Landesregierung hat den Entwurf zu einer umfassenden Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes beschlossen. Das ist der Startschuss für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Landtag in den kommenden Wochen.

„Wir sind bei der Stärkung der Personalvertretungen einen großen Schritt vorangekommen“, sagte Innenminister Reinhold Gall. Die öffentliche Verwaltung sei in den vergangenen Jahren tiefgreifenden Veränderungen unterworfen gewesen. Umfassende Verwaltungsreformen, die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente und das Ziel der Haushaltskonsolidierung stellten Herausforderungen dar, die gemeinsam mit den Personalräten gemeistert werden müssen. „Dabei setzen wir auf starke Personalvertretungen mit umfassenden Beteiligungs- und Informationsrechten“, sagte Gall.

Kernpunkte des Entwurfs der Landesregierung sind die Ausweitung der Mitbestimmung, gepaart mit einer intensiveren Einbeziehung der Personalräte in die Vorbereitung von Entscheidungen, beispielsweise bei Personalauswahlgesprächen. Auch gibt es künftig beim Gesundheitsmanagement in Behörden ein starkes Mitspracherecht. Gleichzeitig wird das Landespersonalvertretungsgesetz eine größere Flexibilität für Personalräte und Dienststellen bringen. Flexible Verfahrensfristen bei der Mitbestimmung sollen den örtlichen Umständen Rechnung tragen und gewährleisten, dass erforderliche Maßnahmen, beispielsweise die Einstellung von Arbeitnehmern, schnell umgesetzt werden können.

Gall: „Durch stärkere Selbstverantwortung und indem den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben wird, ihre Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten, können wir die Arbeitszufriedenheit und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes deutlich steigern.“ Angesichts der demographischen Entwicklung müsse die Verwaltung auch in Zukunft für qualifizierte Berufseinsteiger und für die Mitarbeiter attraktiv bleiben.

Ein weiterer Kernpunkt, der besonders den Gewerkschaften und Berufsverbänden ein wichtiges Anliegen ist, sei die Erhöhung der Freistellungen für Aufgaben im Personalrat. Denn die Tätigkeit der Personalräte sei häufig zeitintensiv und gute Personalratsarbeit könne schwerlich nur „nebenher“ erledigt werden. „Dies ist freilich ein Punkt, der zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kontrovers diskutiert wird. Gleichwohl ist diese Verbesserung in der Rechtsstellung der Personalräte nach meinem Dafürhalten für eine effektive Personalratsarbeit und für das Gelingen des „großen Ganzen“ unverzichtbar“, betonte Innenminister Gall.

Denn mehr Mitbestimmung für die Personalräte heiße auch, diesen das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, ihre neuen Aufgaben und Befugnisse sachgerecht zu erfüllen. Mit erweiterten Ansprüchen für die Freistellung von dienstlichen Aufgaben befinde sich Baden-Württemberg in guter Gesellschaft, denn es reihe sich endlich im oberen Drittel der Bundesländer ein. Insofern verlange der Entwurf den Dienststellen und Betrieben nicht mehr ab, als in anderen Personalvertretungsrechten bereits üblich sei.

„Starke Personalvertretungen und die Möglichkeit der Beschäftigten, ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten, steigern die Qualität öffentlicher Dienstleistungen. Und von einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst profitieren sowohl die Bürgerinnen und Bürger, als auch die Wirtschaft“, so der Innenminister.

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