Zumeldung zum Verbot der rockerähnlichen Gruppierung 'United Tribuns' und ihrer Teilorganisationen. Ein weiterer bedeutsamer Schlag gegen die organisierte Rockerkriminalität.
Auch in Baden-Württemberg gab es heute Einsatzmaßnahmen anlässlich des bundesweiten Verbots der rockerähnlichen Gruppierung „United Tribuns“ und ihrer Teilorganisationen.
Bedeutsamer Schlag gegen die Rockerkriminalität
Dazu erklärte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Der heutige Tag zeigt, dass der Staat sein Gewaltmonopol mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln durchsetzt. Kriminelle Vereinigungen, die sich selbst über das Gesetz stellen, werden entschieden zerschlagen. Von den 2004 in Baden-Württemberg gegründeten 'United Tribuns', die zu ihren Hochzeiten hierzulande etwa durch eine Machtdemonstration mit ca. 150 Mitgliedern aus dem gesamten Bundesgebiet die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit fanden, wird künftig keine Gefährdung mehr für die Allgemeinheit ausgehen. Das Verbot und die heute durchgeführten Vollzugsmaßnahmen stellen damit einen weiteren bedeutsamen Schlag gegen die organisierte Rockerkriminalität dar und unterstreichen deren konsequente Bekämpfung durch die Sicherheitsbehörden.“
Landesweite Durchsuchungen und Vereinsverbot
Zur Umsetzung des Vereinsverbots wurden heute Morgen in allen vier Regierungsbezirken Durchsuchungsbeschlüsse bei insgesamt fünf Objekten von Vorstandsmitgliedern unter Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg vollstreckt und die Verbotsverfügungen durch Polizeikräfte ausgehändigt. An den Maßnahmen waren Kräfte der Polizeipräsidien Konstanz, Pforzheim, Ulm und Reutlingen, sowie Spezialeinheiten und Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz beteiligt. Insgesamt waren 107 Polizeibeamtinnen und –beamte im Einsatz. Die Vereinigung ist damit aufgelöst und jede weitere Tätigkeit wurde untersagt.
Zeitgleiche Maßnahmen in neun Bundesländern
Die „United Tribuns“ wurden im Jahr 2004 in Villingen-Schwenningen gegründet und stiegen in der Folge zu einer der mächtigsten und mitgliederstärksten Gruppierungen in Deutschland auf. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat festgestellt, dass Zweck und Tätigkeit der Vereinigung und ihrer Unterorganisationen im Inland den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus. Wesensprägend für den Verein ist insbesondere dessen strafrechtswidrige Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen und anderen Organisationen. In der Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl teilweise schwerster Straftaten.
In Baden-Württemberg ist die Gruppierung insbesondere durch diverse Rohheitsdelikte (Gefährliche Körperverletzung, Menschenhandel, Versuchter Totschlag) und andere Straftaten (Versuchter Betrug, Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) in Erscheinung getreten. Die heutigen Maßnahmen wurden zeitgleich in neun Bundesländern vollzogen.