Innenminister Thomas Strobl ist zufrieden damit, wie die Menschen in Baden-Württemberg die Corona-Verordnung einhalten. Im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Anzahl der Verstöße insgesamt rückläufig.
„Strahlender Sonnenschein, sommerhafte Temperaturen und auch die inzwischen stattgefundenen Ladenöffnungen haben am Wochenende viele Menschen ins Freie gelockt. Alles in allem kann man sagen, dass sich die Menschen trotzdem sehr vernünftig verhalten. Die Polizei stellte im Land wieder deutlich belebtere Innenstädte und vollere Straßen fest. Allen muss freilich klar sein: Das Leben kann jetzt nur deshalb Stück für Stück in unsere Städte zurückkehren, weil wir uns bisher weitestgehend an die strikten Regelungen der Corona-Verordnung gehalten haben. Die Vernunft und Disziplin müssen auch weiterhin das Handeln der Menschen bestimmen. Selbst wenn viele Läden jetzt wieder öffnen dürfen, ist die Gefahr einer Infektion noch immer allgegenwärtig. Diese verringern wir nur, wenn wir nach wie vor Abstand halten und die Hygieneregeln strikt beachten. Daran ändert übrigens auch die Maske nichts“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Wie bereits in den vergangenen Wochen legte die Polizei einen Schwerpunkt auf die Überwachung der Bestimmungen der Corona-Verordnung. Hierbei wurden am vergangenen Wochenende (Samstag und Sonntag) landesweit insgesamt 14.752 Personen kontrolliert. Von ihnen sehen 1.076 einer Anzeige entgegen. Der absolute Schwerpunkt der Verstöße liegt dabei nach wie vor auf dem „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ in Gruppen von über zwei Personen. Im Vergleich der vergangenen Wochenenden ist die Anzahl der Verstöße insgesamt rückläufig. Insbesondere vor dem Hintergrund der am 20. April in Kraft getretenen Lockerungen ist das, so Innenminister Thomas Strobl, ein positives Zeichen.
„Offenbar nehmen die Bürgerinnen und Bürgern den Sinn und die Bedeutung unserer Maßnahmen ernst. Ich weiß, die Maßnahmen muten den Menschen viel zu. Aber sie sind nach wie vor erforderlich, um eine zweite Welle, also einen erneuten exponentiellen Anstieg der Corona-Erkrankungen, zu verhindern. Dazu soll auch die ab heute geltende Maskenpflicht beitragen, die freilich vor allem andere schützt und einen selber nicht vom Abstandhalten befreit. Zusammenhalt und Abstand halten ist eine große Tugend in Baden-Württemberg“, betonte Innenminister Thomas Strobl.
Seit heute gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen nicht-medizinischer Alltagsmasken oder vergleichbarer Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahn- und Bussteigen und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften sowie allgemein in Einkaufszentren. „Insgesamt kann man sagen, die konsequenten Maßnahmen scheinen zu fruchten, daher wird die Polizei in ihre Kontrollen auch die neue Maskenpflicht mit einbeziehen und Verstöße dann auch ahnden“, so Innenminister Thomas Strobl.