Statement des Stv. Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl:
„Ausgangspunkt der ganzen Diskussion sind Vorwürfe gegen den Inspekteur der Polizei. Diese lauten im Kern: Er habe eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen. Das mutmaßliche Opfer ist ebenfalls Polizeibeamtin.
Für mich war von Tag 1 an vollkommen klar: Ich stehe für maximale Transparenz und Aufklärung.
Die Opposition muss sich entscheiden, auf welcher Seite sie steht. Diejenigen, die bislang Transparenz forderten, geißeln jetzt ein transparentes Handeln der Regierung. Ich stehe klar für volle Aufklärung und Transparenz.
In unserer Demokratie sind Öffentlichkeit und Transparenz ein hohes Gut. Und es ging um nichts weniger als die Integrität des Verfahrens und das Ansehen der Polizei bei den Menschen im Land.
Deshalb durfte nicht der Hauch eines Anscheins entstehen, dass hier gemauschelt, etwas unter den Teppich gekehrt werden könnte. Der Rechtsanwalt hatte ein Angebot ‚zum persönlichen Gespräch‘ außerhalb des rechtlich vorgesehenen Verfahrens gemacht. Und das habe ich gegenüber einem einzelnen Journalisten öffentlich gemacht.
Wie mit diesen Vorwürfen umgegangen wird, ist in erster Linie für das mutmaßliche Opfer von höchster Bedeutung. Und diese Opfersicht dürfen wir zu keiner Zeit aus den Augen verlieren. Darüber hinaus ist der Umgang mit diesen Vorwürfen für die gesamte Landespolizei, ihre Integrität und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit von allerhöchster Bedeutung.
Die Staatsanwaltschaft hatte zwar aus ihrer Sicht einen Verdacht und hat deshalb – völlig zu Recht und nachvollziehbar – zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Aber sie hat eben noch nicht begonnen zu ermitteln, sondern zunächst beim Innenministerium um die rechtlich erforderliche Ermächtigung nachgesucht – sie hat also erst angefragt, ob sie Ermittlungen aufnehmen soll. Diese Ermächtigung haben wir in völliger Transparenz und zu Recht nicht erteilt: Denn wir haben als Innenministerium entschieden, aus diesem Schreiben kein „Geheimnis“ zu machen. Es gab schon keine Straftat, die es aufzuklären galt, und genau solche Fälle sollen durch das Erfordernis der Ermächtigung ausgeschieden werden.
Wenn die Opposition nun einen Untersuchungsausschuss fordert, ist das ihr gutes Recht. Es liegt allerdings alles auf dem Tisch - ich frage mich, was die Opposition da noch aufklären will. Aber auch einen Untersuchungsausschuss würden wir mit der gleichen und vollen Transparenz begleiten, wie wir das im gesamten Verfahren seit Tag 1 handhaben. Angesichts dieser Lage sehe ich dem gelassen entgegen.“