Bevölkerungsschutz

Startschuss für das Sirenenförderprogramm

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Richtlinie des Sirenenförderprogramms

Mit 11 Millionen Euro wird die Sireneninfrastruktur ausgebaut, um zukünftig noch mehr Menschen in Baden-Württemberg bei drohenden Gefahren zu erreichen. Anträge können bis zum 12. November 2021 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.

„Ob Hochwasser, Erdbeben, Großbrände oder andere Gefahrenlagen – die Warnung der Bevölkerung bei Gefahren ist entscheidend, um Leben zu retten. Damit Warnungen in Zukunft noch mehr Menschen erreichen, wollen wir das Sirenennetz in Baden-Württemberg ausbauen und ertüchtigen. Wir wollen Sirenen deshalb an unser Warnsystem anschließen. Sie sind künftig wieder ein weiterer Warnkanal, auf den wir setzen, ein Baustein in unserem Warnmix", sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl beim Startschuss für das neue Sirenenförderprogramm des Landes Baden-Württemberg.

11 Millionen Euro für die Sirenenförderung

Mit dem neuen Förderprogramm haben alle Kommunen im Land die Möglichkeit, eine Förderung für die Errichtung oder die Ertüchtigung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung zu beantragen. Der Bund stellt hierfür dem Land mehr als 11 Millionen Euro aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020 bis 2022 zur Verfügung.

„Gerade die Unwetterereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben uns nochmals deutlich vor Augen geführt, wie wichtig im Ernstfall eine funktionierende Warnung der Bevölkerung ist. Wir sind zwar bereits im Land gut aufgestellt, aber nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden kann. Ich bin deshalb dem Bund dankbar, dass er Baden-Württemberg mehr als 11 Millionen Euro für den Ausbau der Sireneninfrastruktur zur Verfügung stellt. Das Geld wollen wir schnellstmöglich den Kommunen im Land zur Verfügung stellen und öffnen deshalb nun umgehend das Antragsfenster für die Stellung von Förderanträgen", so Minister Thomas Strobl.

Anträge bis 12. November 2021 stellen

Ein Förderantrag kann von Gemeinden sowie Stadt- und Landkreisen gestellt werden, die elektronische Sirenenanlagen neu errichten oder Bestandssirenen durch den Einbau neuer Sirenensteuerungsempfänger ertüchtigen und eine Auslösung über den Digitalfunk BOS durch das Modulare Warnsystem MoWaS ermöglichen. Ein Antrag kann bis zum 12. November 2021 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Regierungspräsidien nehmen den Antrag entgegen, prüfen und bewilligen ihn, kontrollieren die Verwendungsnachweise und zahlen letztendlich die Zuwendungen aus. „Ich danke den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen, dass sie diese zusätzliche Aufgabe und die damit verbundene Mehrarbeit übernommen haben“, betonte Innenminister Thomas Strobl abschließend.

Nähere Informationen rund um das Sirenenförderprogramm sind der Förderrichtlinie zu entnehmen, die auf der Internetseite des Innenministeriums veröffentlicht wurde.

Warnung der Bevölkerung

In Baden-Württemberg können die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden das Modulare Warnsystem MoWaS zur Warnung der Bevölkerung einsetzen. Warnmeldungen können damit auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um so einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Derzeit sind an MoWaS die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP, einige regionale Warn-Apps, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Zeitungsredaktionen und Onlinedienste, digitale Stadtinformationstafeln und einige Verkehrsunternehmen angeschlossen. In Zukunft sollen auch Sirenen an MoWaS angeschlossen werden und die Warnung über Cell Broadcast integriert werden. Alle angeschlossenen Warnmittel können zeitgleich und mit einer Eingabe ausgelöst werden. Dieses System hat sich bewährt: Waren es 2017 noch 36 Warnmeldungen, so hat sich die Zahl der Warnmeldungen im Jahr 2020 auf 189 gesteigert. Im Jahr 2021 gab es bis einschließlich 30. September 2021 bereits 161 Warnmeldungen. Die Sicherstellung der Warnung und Information der Bevölkerung in einer lokalen Schadenlage ist Aufgabe der Kommunen. Welche Warnmittel die Kommunen für den Ereignisfall vorhalten, entscheiden die Kommunen auf der Basis ihrer örtlichen Gegebenheiten und des Risikopotentials mit ihrer gemeindlichen Alarm- und Einsatzplanung.

 

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