Bevölkerungsschutz

Sirenenförderprogramm verlängert

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Sirenenanlage zuur Warnung der Bevölkerung

Das Bundesinnenministerium hat mitgeteilt, dass die Mittel für das Sirenenförderprogramm bis zum 31. Dezember 2023 abrufbar sind. Von der Fristverlängerung profitieren alle Kommunen, die einen positiven Förderbescheid erhalten haben.

„Dass die Bundesregierung der dringenden Bitte aus Baden-Württemberg und aus anderen Ländern nun nachkommt und die Fristen für das Sirenenförderprogramm nun über das Jahr 2022 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, ist richtig und freut mich“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Tag in Stuttgart.

Mittel bis zum 31. Dezember 2023 abrufbar

Für den Ausbau und die Ertüchtigung der Sireneninfrastruktur konnten vom Land Baden-Württemberg insgesamt rund 11,2 Millionen Euro aus dem Sirenenförderprogramm des Bundes an die Städte und Gemeinden im Land bewilligt werden. Die Fördermaßnahmen, die von den Regierungspräsidien aus Mitteln des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020 bis 2022 bewilligt wurden, waren nach Festlegung des Bundes ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 umzusetzen. Da es auf dem Markt nur eine begrenzte Anzahl von Sirenen-Herstellern und Errichterfirmen gibt, kommt es vor Ort nach Mitteilung der Kommunen zu Verzögerungen und Schwierigkeiten bei der Auftragsvergabe und -durchführung. Diese Problematik hat Innenminister Thomas Strobl gegenüber dem Bundesinnenministerium mehrfach thematisiert und um die notwendige Fristverlängerung gebeten. Das Bundesinnenministerium hat nun mitgeteilt, dass die Mittel mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums über 2022 hinaus übertragen werden und bis zum 31. Dezember 2023 abrufbar sind.

Von dieser Fristverlängerung profitieren alle Kommunen, die einen positiven Förderbescheid aus dem Sirenenförderprogramm erhalten haben. Diese Kommunen werden zeitnah eine entsprechende Mitteilung vom zuständigen Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle) erhalten.

Richtlinien werden entsprechend geändert

„Mein Haus hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden mit Nachdruck alles darangesetzt, dass unsere Kommunen mehr Zeit erhalten, um vor Ort die bewilligten Fördermaßnahmen umsetzen zu können“, so Innenminister Thomas Strobl.

Auf Grundlage der Fristverlängerung des Bundes kann das Innenministerium nun seine Richtlinie zum Sirenenförderprogramm des Bundes entsprechend ändern und wird hierbei auch die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweis entsprechend anpassen.

„Der Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Bedrohungslage machen eine Neubewertung des Zivilschutzes erforderlich. Hierzu zählt auch die Notwendigkeit einer bundesweiten Sireneninfrastruktur für den Zivilschutz. Dringend erforderlich ist nun in einem zweiten Schritt, dass der Bund die Fördermittel für die Errichtung von Sirenenanlagen zeitnah aufstockt. Dies wäre sehr, sehr wichtig für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die bisher beim Sirenenförderprogramm noch nicht zum Zuge kommen konnten. Dafür setzen wir uns weiter mit Nachdruck beim Bund ein und hoffen, auch hier erfolgreich zu sein.“, sagt Innenminister Thomas Strobl.

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