Das Land Baden-Württemberg vergibt im zweijährigen Turnus den Russlanddeutschen Kulturpreis. Der Preis ist Ausdruck der Patenschaft des Landes über die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland. Im Jahr 2012 wird der Russlanddeutsche Kulturpreis für den Bereich Musik und Musikwissenschaften ausgeschrieben.
Wie das Innenministerium am Donnerstag, 16. Februar 2012, mitteilte, wird der Preis in erster Linie russlanddeutschen Kulturschaffenden verliehen, deren Werk das Kulturgut der Russlanddeutschen repräsentiert. Auch Künstler, die der deutschen Kultur in Russland verbunden sind und deren Werk die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Russlanddeutschen und ihren Nachbarn in den östlichen Siedlungsgebieten repräsentiert oder deren Verständigung dient, können ausgezeichnet werden.
Der Kulturpreis besteht aus einem mit 5.000 Euro dotierten Hauptpreis und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Die Förderpreise sind für jüngere Kulturschaffende vorgesehen, die am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung stehen.
Anstelle eines Förderpreises kann in begründeten Fällen auch eine Ehrengabe vergeben werden. Eine Verpflichtung, den Kulturpreis zu verleihen, besteht nicht.
Es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläge Dritter möglich. Die zur Bewertung der Bewerbungen beziehungsweise der Vorschläge erforderlichen Unterlagen (Verzeichnis der Werke, Begründung, tabellarischer Lebenslauf und gegebenenfalls sachkundige Empfehlungen) für die Juroren werden in siebenfacher Fertigung erbeten.
Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.
Bewerbungen und Vorschläge sind zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und mit dem Vermerk „Russlanddeutscher Kulturpreis“ bis spätestens 31. Mai 2012 beim Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg, Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart, einzureichen. Für weitere Auskünfte steht das Haus der Heimat des Landes Baden-Württemberg (Telefon 0711/66951-14) zur Verfügung.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg