Sicherheit

Rettungsdienstplan 2022 veröffentlicht

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Fahrzeug des Rettungsdienstes

Zum Wohle der Patientinnen und Patienten in Baden-Württemberg wird der Rettungsdienst zukunftsfest aufgestellt.

„Mit dem neuen Rettungsdienstplan 2022 stellen wir die notwendigen Weichen für die Zukunft des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg. Der neue Rettungsdienstplan wird dazu beitragen, dass sich die rettungsdienstliche Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter verbessern wird“, erklärte der Staatssekretär im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Wilfried Klenk, heute in Stuttgart.

Neuerungen im Rettungsdienstplan

Der neue Rettungsdienstplan 2022 ersetzt die bislang geltende Fassung aus dem Jahr 2014. Die neu in Kraft getretene Fassung stellt den Abschluss eines intensiven Abstimmungsprozesses zwischen den Hilfsorganisationen, den gesetzlichen Krankenkassen unter Beteiligung weiterer Akteure wie zum Beispiel der Landesärztekammer, der Stelle für die trägerübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR-BW) und der Kommunalen Landesverbände dar. Inhaltlich haben sich teilweise erhebliche Änderungen ergeben. Insbesondere muss das ersteintreffende Rettungsmittel zukünftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort eintreffen.

Ganz neu wird die Prähospitalzeit als Planungskriterium eingeführt, also die Zeit, bis die Patientin oder der Patient im Krankenhaus ist. Dabei werden auch die Zeiten im Einsatzablauf wie Gesprächsannahme- und Ausrückzeit in den Blick genommen und die Grundlagen für die notärztliche Bedarfsplanung festgelegt. Zudem ist die landesweite Einführung eines telenotärztlichen Systems vorgesehen und es werden Regelungen für einen digitalen Versorgungsnachweis der Krankenhäuser angestoßen. 

Der Rettungsdienstplan 2022 ist hier abrufbar.

Zur Umsetzung

Die Umsetzung der neuen Regelungen liegt nun in erster Linie in den Händen der rettungsdienstlichen Selbstverwaltung. Das Land begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kostenträger (die gesetzlichen Krankenkassen) und die Leistungsträger (der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser-Hilfsdienst) den Vorschlag des Landes aufgreifen und ein landesweites, alle Rettungsdienstbereiche übergreifendes Strukturgutachten zur bodengebundenen Notfallrettung beauftragen wollen.

Das Land setzt sich bereits seit langer Zeit für eine landesweite Planung der Vorhaltungen der Notfallrettung ein, denn nur so können bereichsübergreifende Synergien besser ermittelt und genutzt werden. Das ist in diesen herausfordernden Zeiten von ständigen Einsatzzunahmen und Fachkräftemangel essentiell.

Parallel zum neu aufgelegten Rettungsdienstplan tritt die neue Förderrichtlinie für den Rettungsdienst in Kraft. Durch diese werden die Grundlagen der Förderung des Rettungsdienstes zeitgemäß neu gefasst und insbesondere den gestiegenen Anforderungen in Rettungswachen Rechnung getragen.

Zudem stehen im Herbst weitere wichtige Entscheidungen des Landes an: so werden die Standorte der neuen Luftrettungsstruktur festgelegt und dabei in diesem Zusammenhang auch die Zahl der Rettungshubschrauber erhöht. Des Weiteren wird gemeinsam mit den Beteiligten über die Zukunft einer neuen Leitstellenstruktur entschieden.

 

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