Über das lange Osterwochenende hat die Polizei Baden-Württemberg intensiv die Einhaltung der Corona-Verordnung kontrolliert. Die Bilanz zeigt, dass sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Land an die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus hält.
„Die Menschen im Land haben sich über die Ostertage zum allergrößten Teil vernünftig, verantwortlich und diszipliniert verhalten. Mir ist klar, das war ein besonderes Osterfest, mit schweren Einschränkungen und Erschwernissen. Es war freilich notwendig, auch an diesen Tagen die Corona-Verordnung flächendeckend einzuhalten. Das rettet Menschenleben und jede und jeder hat dazu einen Teil beigetragen“, erklärte Minister Thomas Strobl am 14. April 2020.
Innenminister Thomas Strobl ist für die Vernunft der Menschen außerordentlich dankbar: „Wir hatten herrliches Wetter, und die Menschen waren vernünftig und haben die Schutzmaßnahmen eingehalten. Das zeigt mir, dass der Bevölkerung der Ernst der Lage bewusst ist. Diese Sensibilität und dieses Bewusstsein sind auch die Grundlage dafür, darüber nachzudenken, wie Stück für Stück wieder vorsichtig in Zukunft Schritte in Richtung Normalität gemacht werden können. Denn klar ist, man kann ein Land nicht dauerhaft lahmlegen. Das würden die Menschen nicht verkraften und auch die Wirtschaft nicht. Aber auch wenn Stück für Stück wieder Normalität entsteht, und die Schutzmaßnahmen gelockert werden – weiterhin sind große Disziplin und hohe Vorsicht gefordert. Und es müssen die vorhandenen Testkapazitäten maximal eingesetzt werden.“
Mehr als 5.000 Fahrzeuge und 33.000 Personen kontrolliert
Am Osterwochenende, so Innenminister Thomas Strobl, habe die Polizei intensiv kontrolliert, ob die Corona-Verordnung eingehalten wird: „Täglich waren zusätzlich etwa 500 Polizistinnen und Polizisten der Bereitschaftspolizei im Einsatz. Während des langen Osterwochenendes – von Karfreitag bis heute Morgen um sieben – sind mehr als 5.000 Fahrzeuge und mehr als 33.000 Personen kontrolliert worden. Dabei mussten etwa 3.000 Verstöße gegen das Bundesinfektionsschutzgesetz festgestellt werden. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle war das wegen des Verweilens im öffentlichen Raum in zu großen Gruppen von drei oder mehr Personen.“