Das Innenministerium hat ein weiteres Zwischenergebnis der Gemeinderatswahlen nach dem Stand von Dienstag, 27. Mai 2014, 14.00 Uhr, bekannt gegeben. Vom Statistischen Landesamt ausgewertet sind jetzt die Wahlergebnisse von 790 Gemeinden (knapp 72 Prozent der 1.101 Gemeinden des Landes).
In den bisher ausgewerteten Gemeinden waren rund 4,9 Millionen Personen wahlberechtigt, das entspricht etwa 58 Prozent der insgesamt rund 8,5 Millionen Wahlberechtigten des Landes.
Die Wahlbeteiligung lag in diesen Gemeinden bei 50 Prozent. Insgesamt wurden 13.106 Bewerberinnen und Bewerber gewählt, davon 12.708 durch Verhältniswahl und 398 durch Mehrheitswahl. Von den 12.708 Sitzen, die bei Verhältniswahl zugeteilt wurden, entfielen auf
- CDU: 3.503 Sitze (27,6 Prozent)
- SPD: 1.640 Sitze (12,9 Prozent)
- FDP: 164 Sitze (1,3 Prozent)
- GRÜNE: 494 Sitze (3,9 Prozent)
- Andere Parteien: 294 Sitze (2,3 Prozent)
- Gemeinsame Wahlvorschläge: 631 Sitze (5,0 Prozent)
- Wählervereinigungen: 5.982 Sitze (47,1 Prozent)
Unter dem Begriff „Wählervereinigungen“ sind alle diejenigen politischen Gruppierungen erfasst, die nicht Parteien sind. Es handelt sich dabei also um Wählergruppierungen unterschiedlicher kommunalpolitischer Richtungen (zum Beispiel Freie Wähler, Grüne Listen, Linksorientierte Listen, Frauenlisten etc.). Das Verhältnis der auf die Parteien und Wählervereinigungen entfallenen Sitze hat bei den Kommunalwahlen mehr Aussagekraft als das Stimmenverhältnis. Die Besonderheiten des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts (den Wählern stehen in den kleinsten Gemeinden nur acht, in den größten dagegen bis zu 60 Stimmen zur Verfügung; häufig wird die Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden Stimmen nicht voll ausgeschöpft) bieten für das Stimmenverhältnis keine zuverlässige landesweite Vergleichsbasis.
Das Innenministerium hob hervor, dass auch dieses Zwischenergebnis noch nicht repräsentativ ist, weil insbesondere die Wahlergebnisse von sechs Stadtkreisen sowie vieler Großen Kreisstädte noch nicht einbezogen sind. Rückschlüsse auf das endgültige Ergebnis sind auf der Grundlage dieses Zwischenergebnisses daher nur bedingt möglich.
Erste Ergebnisse der Kreistagswahlen liegen aus folgenden 16 Landkreisen vor:
Alb-Donau-Kreis, Biberach, Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Neckar-Odenwald-Kreis, Rastatt, Ravensburg, Rottweil, Sigmaringen und Zollernalbkreis.
Die Ergebnisse wurden zu einem ersten landesweiten Zwischenergebnis addiert. Die Einzelergebnisse werden durch den jeweiligen Landkreis bekannt gegeben.
Das Statistische Landesamt informiert in seinem Internet-Angebot laufend über die jeweils vorliegenden Zwischenergebnisse der Gemeinderats- und Kreistagswahlen.