Notfallversorgung

Neues Förderprogramm für den Rettungsdienst verabschiedet

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Die Hilfsfristen bei der Notfallversorgung sollen in Baden-Württemberg weiter verbessert werden. Daran wird auch das neue Förderprogramm im Umfang von zwei Millionen Euro ausgerichtet, das der Landesausschuss für den Rettungsdienst bei seiner jüngsten Sitzung in Karlsruhe verabschiedet hat. „Wenn es um Menschenleben geht, müssen die Einsätze bisweilen noch schneller werden“, hat Innenminister Reinhold Gall am Freitag in Stuttgart betont. Mit den Zuschüssen werden insbesondere die Neubauprojekte der Rettungswachen Giengen, Schwäbisch Gmünd und Tiefenbronn (Enzkreis) gefördert. Die Einrichtungen in Albstadt-Ebingen, Freudenstadt, Löwenstein und St. Georgen sollen erweitert werden. Auch die Organisationen der Berg- und Wasserrettung werden profitieren.

Innenminister Gall begrüßte, dass der Landesausschuss auch die Versorgung adipöser Patienten im Rettungsdienst gezielt verbessert. Ein neues Konzept sieht spezielle Vorhaltesysteme für diesen stetig wachsenden Personenkreis vor. Die Bereichsausschüsse in den einzelnen Rettungsdienstbereichen sind nun aufgefordert, den örtlichen Bedarf für Spezialfahrzeuge zu decken. Der Innenminister dankte den Krankenkassen für ihre Bereitschaft, die Finanzierung zu übernehmen.

Anmerkung:

Der Landesausschuss für den Rettungsdienst ist das oberste, durch die Rettungsorganisationen und Krankenkassen paritätisch besetzte Selbstverwaltungsgremium im Rettungsdienst. Ein wichtiges Ziel des Gremiums ist die Herstellung eines gleichwertigen Versorgungsniveaus durch die landesweite Einhaltung der Hilfsfrist von höchstens 15 Minuten für Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug.

Quelle:

Innenministerium Baden-Württemberg

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