„Eine Änderung der Stiftungsanordnung und die Neufassung der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift machen es jetzt möglich, Angehörige der Feuerwehr für 50 Jahre Einsatzdienst zu ehren. Mit dieser neuen Auszeichnung will die Landesregierung Frauen und Männer besonders würdigen, die sich über Jahrzehnte für ihre Mitmenschen eingesetzt haben.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 2. Dezember 2011, in Stuttgart.
Mit der jetzt geschaffenen weiteren Stufe des Feuerwehr-Ehrenzeichens werde vor allem der veränderten Altersstruktur der Frauen und Männer bei den Feuerwehren Rechnung getragen. Bei der Stiftung des Feuerwehr-Ehrenzeichens im Jahr 1956 sei eine Ehrung für 50 Jahre Feuerwehrdienst nicht vorgesehen gewesen, da der anrechenbare aktive Dienst damals erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen und bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres geendet habe. Eine 50-jährige Dienstzeit sei somit nicht zu erreichen gewesen. Durch die Verlängerung der möglichen ehrenamtlichen Dienstzeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im Jahre 1970 und die seit 1981 zulässige Anrechnung von Zeiten der Dienstleistung in der Jugendfeuerwehr ab Vollendung des 14. Lebensjahres habe sich das geändert.
Bislang sei das Feuerwehr-Ehrenzeichen lediglich in drei Stufen verliehen worden: als Ehrenzeichen in Silber für mindestens 25 Jahre aktiven Feuerwehreinsatzdienst, als Ehrenzeichen in Gold für mindestens 40 Jahre aktiven Dienst und als Ehrenzeichen der Sonderstufe für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen oder für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz.
„Viele, die in den 60er Jahren der Jugendfeuerwehr beigetreten sind, können in den kommenden Jahren auf 50 Jahre aktiven Dienst bei der Feuerwehr zurückblicken. Um den Stellenwert dieses außerordentlichen Engagements für unser Gemeinwesen entsprechend herauszustellen, haben wir in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband die neue Ehrungsstufe geschaffen. Der vorbildliche Einsatz der Frauen und Männer bei der Feuerwehr kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, noch dazu, wenn er über Jahrzehnte andauert. Im alltäglichen Einsatz riskieren sie ihre Gesundheit und mitunter ihr Leben für Menschen, die in Not geraten sind“, betonte Gall.
Weitere Informationen:
Die Änderung der Stiftungsanordnung und die neue Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Verleihung von Feuerwehr-Ehrenzeichen sind zum 1. Dezember 2011 in Kraft getreten.
Über die Verleihung der Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber, in Gold und in Gold in besonderer Ausführung entscheiden die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise im Auftrag des Innenministeriums. Sie fertigen die mit der Unterschrift des Innenministers und dem Prägesiegel des Innenministeriums versehenen Verleihungsurkunden aus. Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe entscheidet das Innenministerium.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg