Bevölkerungsschutz

Ministerrat beschließt Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen und -Einsatzmedaille

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Einsatzkraft mit Funkgerät. Quelle: Fotolia.

„Mit dem Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen und der Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille können wir künftig ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz sichtbar anerkennen und würdigen.“ Dies sagte Innenminister Reinhold Gall nach der Ministerratssitzung am Dienstag, 8. März 2016, in Stuttgart. Dort hatte Innenminister Gall dem Kabinett das neue Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen und die Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille vorgestellt. Mit dem Kabinettsbeschluss wurde das Innenministerium beauftragt, die Stiftung der beiden Auszeichnungen bekanntzumachen sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

„Engagement – Hilfsbereitschaft – Teamgeist. Diese Leitmotive ehrenamtlichen Engagements finden sich in der neuen Auszeichnung wieder und sollen zukünftig als Teil eines zeitgemäßen Corporate Designs für den Bevölkerungsschutz des Landes Anwendung finden. Damit leisten wir einen Beitrag zur positiven Außendarstellung sowie zur Stärkung der Aufgabenidentifikation“, betonte der Innenminister.

Zur Anerkennung und Würdigung von besonderen Verdiensten um den Bevölkerungsschutz stiftet der Innenminister das Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen. Es soll an Angehörige der zur Mitwirkung im Katastrophenschutz des Landes Baden-Württemberg anerkannten Hilfsorganisationen, der Feuerwehren oder des Technischen Hilfswerks verliehen werden, die sich in besonderer Weise um den Bevölkerungsschutz verdient gemacht oder die ein besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Bevölkerungsschutzeinsatz gezeigt haben.

Darüber hinaus wird als Zeichen der Anerkennung und Würdigung der außergewöhnlichen Hilfeleistung bei einem besonderen Bevölkerungsschutz-Einsatz eine Bevölkerungsschutz-Einsatzmedaille gestiftet.

Beide Auszeichnungen sollen in Form einer Medaille, einer Bandschnalle oder einer Anstecknadel zu tragen sein.

Zusatzinformationen:
Der Bevölkerungsschutz umfasst alle Aufgaben und Maßnahmen des Landes im Katastrophenschutz sowie im Zivilschutz. Zur Bekämpfung und Abwehr von Schäden, die durch Katastrophen hervorgerufen werden, schafft das Innenministerium Baden-Württemberg Rahmenbedingungen, die eine rasche Hilfe möglich machen, indem Behörden und Hilfsorganisationen effektiv zusammenarbeiten.

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