Der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration ist zum Landesbeauftragten für Vertriebene und Spätaussiedler berufen worden.
„Jeder vierte in Baden-Württemberg hat einen Vetriebenenhintergrund. Flucht und Vertreibung ist damit Bestandteil der baden-württember-gischen Identität. Dem trägt die Landesregierung durch die Pflege und den Erhalt des Kulturguts der Deutschen im östlichen Europa Rechnung. Mit meiner Berufung zum Landesbeauftragten bin ich erster Ansprechpartner für die Anliegen und Interessen der deutschen heimatvertriebenen Landsleute, Flüchtlinge und Spätaussiedler“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl.
Die Pflege und der Erhalt des Kulturguts der deutschen Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler ist nach dem Bundesvertriebenengesetz Aufgabe des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration. Das Land betreibt zu diesem Zweck unterschiedliche Kultur- und Forschungseinrichtungen: Das Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in Tübingen, das Institut für Volkskunde der Deutschen des östlichen Europa in Freiburg, das Donauschwäbische Zentralmuseum in Ulm, das auch vom Bund, der Stadt Ulm sowie den vier donauschwäbischen Landsmannschaften mitgetragen wird, die Donauschwäbische Kulturstiftung des Landes Baden-Württemberg in Stuttgart und das Haus der Heimat in Stuttgart, das erst vergangene Woche sein 40-jähriges Bestehen feierte.
Im Rahmen seines Auftrags hat das Land auch Patenschaften über die Donauschwaben, die Banater Schwaben und die Deutschen aus Russland übernommen. Es setzt darüber hinaus den Kulturauftrag im Rahmen der Donauraumstrategie um und vergibt Zuschüsse an Vertriebenenverbände für deren Kulturarbeit.
„Die Aktivitäten des Landes zeigen, dass das Land Baden-Württemberg die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge wertschätzt. Wir fühlen uns dem kulturellen Erbe verpflichtet und werden dieses auch in Zukunft weiter pflegen. Zentrale Herausforderung hierbei wird sein, dieses Erbe auch bei den Jüngeren im Bewusstsein zu erhalten, die keine persönlichen oder in der Familie tradierten Erinnerungen an die Herkunftsgebiete haben“, so Strobl.
„Im August 1950 wurde die Charta der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet und in Stuttgart-Bad Cannstatt verkündet. Sie steht für ein friedliches Miteinander und ist ein Zeichen für ein erfolgreiches Zusammenleben in einem geeinten Europa. Auch dadurch hat das Land besondere Beziehungen zu den heimatvertriebenen Landsleuten, dem ich als Landesbeauftragter Rechnung tragen werde.“