Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl informiert den Ministerrat über Masken-Kontrollen im ÖPNV. Mehr als 2.800 Polizeibeamtinnen und -beamte kontrollierten rund 180.000 Personen. Dabei wurden 34.400 Verstöße gegen die Maskentragepflicht festgestellt.
„Seit dem 31. August 2020 hat die Polizei in Baden-Württemberg landesweit mit 39 Schwerpunktkontrollen die Maskentragepflicht im ÖPNV überwacht. Bei den Kontrollen setzte die Polizei mehr als 2.800 Polizeibeamtinnen und -beamte der regionalen Polizeipräsidien und des Polizeipräsidiums Einsatz ein. Die Polizei kontrollierte dabei insgesamt rund 180.000 Personen. Dabei wurden 34.400 Verstöße gegen die Maskentragepflicht festgestellt, von denen 912 Verstöße zur Anzeige gebracht wurden“, gab der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrats bekannt. Zuvor hatte Minister Thomas Strobl den Ministerrat über den Stand der Maskenkontrollen im ÖPNV informiert.
Minister Thomas Strobl zieht in diesem Zusammenhang als Zwischenbilanz: „Die Lage ist ernst, sehr ernst sogar. Die Corona-Pandemie ist die schwerste Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs, sie stellt alle Teile der Gesellschaft vor größte Herausforderungen. Den meisten Menschen im Land ist der Ernst der Lage offenbar bewusst. Sie handeln verantwortungsvoll, sie handeln respekt- und rücksichtsvoll gegenüber ihren Mitmenschen. Die Fahrgäste in den Verkehrsmitteln sind der Maskentragepflicht weit überwiegend nachgekommen. Freilich mussten die Polizeibeamtinnen und Beamten insbesondere an den Bahnsteigen und Bushaltestellen die Menschen häufiger auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinweisen. Die Angesprochenen zeigten sich dann fast ausnahmslos einsichtig und korrigierten umgehend ihr Verhalten, weshalb in diesen Fällen von einer Anzeigenvorlage abgesehen wurde. Nur in wenigen Fällen hatte es die Polizei mit renitenten Maskenverweigerern zu tun. Diese Fälle wurden konsequent angezeigt“, erklärte Minister Thomas Strobl.
„In der Summe stießen die Kontrollen auf eine große Akzeptanz und positive Resonanz in der Bevölkerung. Nur vereinzelt musste die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden. Beispielsweise musste im Präsidiumsbereich Ravensburg eine Person aus einem Linienbus getragen werden, die sich vehement weigerte, eine Mund-Nasen-Bedeckung ordnungsgemäß zu tragen und den ausgesprochenen Platzverweis mehrfach missachtete. Insgesamt kam es zu 42 Beleidigungsdelikten zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten“, so Innenminister Thomas Strobl abschließend.