Gesetzesänderung

Landtag verabschiedet Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

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Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Das heute vom Landtag verabschiedete Ausführungsgesetz enthält die landesspezifischen Regelungen. „Damit stärken wir die innere Sicherheit und schaffen die Voraussetzungen für ein modernes und unbürokratisches Anmeldeverfahren in den Einwohnermeldeämtern“, sagte Innenminister Reinhold Gall am Mittwoch, 6. Mai 2015, nachdem der Landtag dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte.

Dreh- und Angelpunkt der gesetzlichen Regelungen ist das zentrale Meldeportal, das seit 2007 vom Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg (DVV BW) betrieben wird. Einwohnermeldedaten sind schon heute über das Meldeportal an sieben Tagen pro Woche rund um die Uhr abrufbar.

„Wenn es um Strafverfolgung oder die Verhinderung von Gefahren geht, können die Sicherheitsbehörden nicht auf starre Öffnungszeiten der Einwohnermeldeämter verwiesen werden“, betonte Minister Gall. „Daher werden in Zukunft neben den Sicherheitsbehörden des Bundes auch Sicherheitsbehörden aller Länder auf bestimmte Melderegisterdaten des Meldeportals online und damit rund um die Uhr zugreifen können“, erklärte er.

Künftig seien jedoch alle Städte und Gemeinden verpflichtet, die für den Online-Abruf benötigten Daten an das Meldeportal zu übermitteln.
„Damit stellen wir sicher, dass beim Rund-um-die-Uhr-Zugriff auf Melderegisterdaten keine weißen Flecken auf der Landkarte Baden-Württembergs entstehen. Dies bedeutet in meinen Augen einen klaren Zugewinn an innerer Sicherheit“, unterstrich Innenminister Gall.

Daneben wird mit dem Gesetzentwurf das Anmeldeverfahren in den Einwohnerämtern modernisiert. „Künftig müssen die Bürgerinnen und Bürger beim Einwohnermeldeamt nur noch vier Angaben zu ihrer Person machen. Die restlichen Daten werden innerhalb von Sekunden über das Meldeportal elektronisch ergänzt. Das lästige Ausfüllen eines Meldescheins von Hand ist damit passé“, sagte der Minister.

Während der Bund für dieses internetgestützte Anmeldeverfahren eine Übergangszeit bis 2018 vorsieht, führt das Land diese vereinfachte Form der Anmeldung bereits am 1. November 2015 in allen Städten und Gemeinden ein.

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