Nachdem der Ministerrat das neue Polizeigesetz beschlossen hat, berät nun der Landtag von Baden-Württemberg darüber. „Wir geben unserer Polizei die rechtlichen Möglichkeiten, die sie dringend braucht“, so Innenminister Thomas Strobl.
„Diese Landesregierung, mit mir als Innenminister, sorgt für die Polizei – mit mehr Personal, bestmöglicher Ausstattung und effektiven rechtlichen Befugnissen. Mit der größten Einstellungsoffensive in der Geschichte des Landes fangen wir die kommende Pensionierungswelle ab. Mit der Bodycam steht unseren Polizistinnen und Polizisten die modernste Ausstattung zur Verfügung. Heute und in den weiteren Beratungen sorgen wir dafür, dass auch die rechtlichen Befugnisse auf die Höhe der Zeit kommen. Die Änderung des Polizeigesetzes ist rechtlich notwendig, und sie wird darüber hinaus auch die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten erleichtern und ihnen den Rücken stärken. Jetzt helfen wir unserer Polizei“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Anlass war die Debatte im Landtag von Baden-Württemberg zur Änderung des Polizeigesetzes.
Wirksame rechtliche Handhabe für die Polizei
„Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen unterstützen die Polizei tatkräftig mit der Änderung des Polizeigesetzes. Zum Ersten wird endlich der Einsatz der Bodycam auch in geschlossenen Räumen und Wohnungen möglich sein. Die Evaluation nach einem Jahr Bodycam im Land hat ergeben, dass rund 30 Prozent aller Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten in Betriebsräumen und Wohnungen stattfinden. Die Beamten müssen derzeit also gerade dann die Bodycam ausschalten, wenn sie sie zu ihrem Schutz brauchen würden. Und genau das müssen und werden wir jetzt ändern, das sind wir den Beamtinnen und Beamten schuldig. Zweitens schaffen wir eine neue Befugnis, Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen durchzuführen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen. Das ist zum Beispiel bei Hochrisikofußballspielen ein wichtiges Mittel, verstärkt Personenkontrollen durchzuführen, um potentielle Straftäter aus ihrer Anonymität zu holen und auf diese Weise Straftaten zu verhindern. Drittens setzen wir die EU-Datenschutzrichtlinie um und passen nun das Polizeirecht an die Vorgaben der Richtlinie an. Dazu ergibt sich Änderungsbedarf für das Polizeigesetz auch durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Ein Urteil befasst sich mit dem Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Das andere Urteil betrifft den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Und dann sollen Gefährderansprachen und Gefährderanschreiben, die seit Jahren ein wichtiges Einsatzmittel zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit darstellen, ausdrücklich in das Polizeigesetz aufgenommen werden. Unsere Polizei braucht eine wirksame rechtliche Handhabe – und die bekommt sie jetzt auch“, erklärte Minister Thomas Strobl.