Sicherheit

Polizeigesetz Baden-Württemberg

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)

Die Polizei Baden-Württemberg setzt ihre rechtlichen Möglichkeiten ein, um Gefahren abzuwehren und Straftaten vorzubeugen. Die Grundlagen dafür sind im Polizeigesetz geregelt. 

Das Polizeigesetz soll um weitere Befugnisse ergänzt und gleichzeitig an datenschutzrechtliche Vorgaben der Europäischen Union (EU) sowie an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes angepasst werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Polizeigesetz.

FAQ zum Polizeigesetz

Der Ministerrat hat am Dienstag, 14. Juli 2020, der von Innenminister Thomas Strobl eingebrachten Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt. Nun wurde das Polizeigesetz in den Landtag eingebracht.

Mehr dazu in unserer Pressemitteilung

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