IT-Neuordnung

Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Errichtung einer Landesoberbehörde in Anhörung

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Zwei Hände auf einer Computertastatur. Quelle: Fotolia

Mit der Errichtung der Landesoberbehörde „IT Baden-Württemberg“ (BITBW) unternimmt die Landesregierung einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung der Informationstechnik (IT) in der öffentlichen Verwaltung. „Die Informationstechnik wird Schritt für Schritt in der BITBW gebündelt – beginnend mit dem Betrieb von IT-Systemen, die in der gesamten Landesverwaltung benötigt werden bis hin zur Entwicklung und dem Betrieb von fachspezifischer IT für die einzelnen Ressorts“, betonten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Reinhold Gall, nachdem das Landeskabinett den gemeinsamen Gesetzentwurf des Innenministeriums und des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zur Errichtung von BITBW zur Anhörung frei gegeben hat.

Vorgesehen ist, dass die neue Behörde ihren Betrieb zum 1. Juli 2015 aufnehmen kann. Sie wird ihren Sitz in Stuttgart haben und als Landesbetrieb kaufmännisch wirtschaften. Alle Einrichtungen und Dienststellen der Landesverwaltung werden IT-Dienstleistungen künftig als Kunden bei der BITBW einkaufen. Sie wird ihre Dienstleistungen in dem Umfang und in der Qualität liefern, die von den einzelnen Kunden benötigt und bezahlt werden.

Die Aufsicht über die BITBW wird der neue Chief Information Officer (CIO) des Landes führen. Der CIO soll darüber hinaus die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung der IT der Landesverwaltung steuern. Um die Bedeutung seiner Position zu unterstreichen und um dem Landes-CIO den für sein Amt benötigten Handlungsspielraum zu verschaffen, wird er den Rang eines Ministerialdirektors und Vortragsrecht im Kabinett erhalten. Das Besetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Feinplanung zur schrittweisen Bündelung der bisher dezentralen IT-Einheiten der Landesverwaltung wird zu den ersten Aufgaben des CIO gehören. Dieser Prozess wird alle Ministerien und Behörden erfassen und gemeinsam mit den jeweils betroffenen Einrichtungen gestaltet. „Die IT-Neuordnung soll nicht nur die verteilte IT samt Menschen und Maschinen in einer neuen Behörde zusammenführen, sondern die IT-Landschaft unserer Behörden grundlegend neu ausrichten“, erklärte Innenminister Reinhold Gall. Damit ist etwa die Reduzierung von unnötiger Vielfalt bei IT-Systemen auf ein gemeinsames Produktportfolio gemeint sowie die Automatisierung von immer wiederkehrenden Prozessen.

„Nur durch konsequente Bündelung und Standardisierung der IT werden wir es schaffen, Synergien zu nutzen, Ausgaben zu verringern und gleichzeitig die IT der Landesverwaltung technologisch ‚up to date‘ zu halten und den immer wichtiger werdenden Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden“, unterstrich der Innenminister. Zugleich wies er darauf hin: „Die IT der Landesverwaltung ist schon heute nicht nur eine Dienstleistung nach innen, sondern als Teil eines modernen E-Governments ein Service für Bürger und Wirtschaft mit zunehmender Bedeutung.“

Die Landesregierung geht davon aus, dass ab dem Haushaltsjahr 2017 ansteigend bis 2021 Einsparungen für alle Ressorthaushalte insgesamt von schließlich 40 Millionen Euro jährlich zu erzielen sind – auf der Basis heutiger Anforderungen. Diese Ziele werden bei der Planung berücksichtigt und weiter konkretisiert.

Hintergrund:

Die Landesregierung hatte die IT-Neuordnung durch den Beschluss von Eckpunkten im Juni 2014 angestoßen. Auf dieser Grundlage wurde der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Gründung der BITBW erarbeitet. Im nächsten Schritt wird die aktuell in den einzelnen Behörden eingesetzte Informationstechnik analysiert. Der künftige CIO wird dann mit jedem Ressort gemeinsam einen individuellen Stufenplan zur Integration der dort vorhandenen IT-Systeme erarbeiten.

Technologische und organisatorische Vorteile durch Synergien und Einsparungen im Bereich der IT der Landesverwaltung sind nur durch konsequente Bündelung und Standardisierung möglich. Damit BITBW dies erreichen kann, ist eine „kritische Masse“ an Kunden notwendig. Wie in anderen Ländern ist daher vorgesehen, dass die Ressorts ihre IT künftig ausschließlich über BITBW beziehen dürfen. Die Kunden können ihre Interessen im Verwaltungsrat des neuen Landesbetriebs einbringen und beispielsweise auf das Produktportfolio Einfluss nehmen.

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