Gesetzesänderung

Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Wappenrechts zur Anhörung frei

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Innenminister Reinhold Gall bei einem Interview.

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des baden-württembergischen Wappenrechts zur Anhörung freigegeben. „Ziel der Reform ist es in erster Linie, das seit 1954 unveränderte Wappenrecht zeitgemäß auszugestalten und zu vereinfachen“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 12. Mai 2015.

Der Gesetzentwurf geht zum Schutz der Hoheitszeichen entsprechend der bisherigen Rechtslage vom Grundsatz aus, dass die Verwendung des Landeswappens sowie der Landesdienstflagge außerhalb des staatlichen Bereichs stets genehmigungspflichtig ist. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet das Innenministerium. „Um die Wappenverwendung einfacher und bürgerfreundlicher auszugestalten, sieht der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten der genehmigungsfreien Wappennutzung vor“, betonte der Innenminister. Diese soll künftig unter anderem für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts, der staatsbürgerlichen Bildung sowie der Kultur gestattet werden. Gleiches gilt für die Wappenverwendung, wenn mit dieser auf die Förderung durch das Land Baden-Württem-berg hingewiesen wird.

Erweitert wird im Gesetzentwurf auch der Kreis der wappenführenden Stellen. Diese dürfen aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung das Landeswappen uneingeschränkt genehmigungsfrei führen. Erstmals wird gesetzlich auch den Fraktionen im Landtag sowie den von der Landesregierung für bestimmte Aufgabenbereiche beauftragten Personen, wie beispielsweise dem Landesbehindertenbeauftragten, dieses Recht zugebilligt. Außerdem werden in den Katalog der wappenführenden Stellen auch der Landtag sowie dessen Abgeordnete, die bereits bislang aufgrund allgemeiner Verwaltungspraxis das Wappen führen durften, klarstellend aufgenommen.

Schließlich soll mit dem Gesetzentwurf auch der Schutz der Hoheitszeichen verbessert werden. Erstmals wird das Innenministerium per Gesetz zum Einschreiten bei missbräuchlicher Wappen- und Flaggenverwendung ermächtigt. Anlass zum Einschreiten gegen eine unbefugte Verwendung besteht vor allem dann, wenn fälschlicherweise der Eindruck erweckt werden könnte, es handele sich beim Verwender um eine staatliche Einrichtung, wenn durch die Art der Wappenverwendung die Würde der Hoheitszeichen verunglimpft wird oder das Ansehen des Landes Schaden nehmen könnte.

In den kommenden Wochen haben nun Verbände und Institutionen Gelegenheit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Für die zweite Jahreshälfte sind die weiteren Gesetzgebungsarbeiten und die Beratungen im Landtag vorgesehen. Der Gesetzentwurf kann im Internet auf dem Landesportal und der Homepage des Innenministeriums unter http://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetzesvorhaben heruntergeladen werden.

Weitere Meldungen

IMK 2025
IMK2025

Innenministerkonferenz stimmt Vorschlägen von Thomas Strobl in wichtigen Punkten zu

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Fahrzeug der Bundeswehr im Hochwasser. Quelle: Fotolia.
Katastrophenschutz

Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Landtag beschlossen

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Landtag, Plenarsaal von oben
Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“

Öffentliche Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 3. Dezember 2025

Wappen der Polizei Baden-Württemberg auf Polizeihubschrauber.
Polizei

Neue Vizepräsidenten bei den Polizeipräsidien Konstanz und Ravensburg

4. Cybersicherheitsforum in Stuttgart im Haus der Wirtschaft am 13. April 2022
Cybersicherheit

7. CyberSicherheitsForum – „Think global, act local“

Auszug des Gesetzblattes für Baden-Württemberg mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz
Kommunen

Innenministerium genehmigt erste Befreiung nach dem Regelungsbefreiungsgesetz

Übergabe von Breitbandförderbescheiden
Digitalisierung

Baden-Württemberg treibt den Gigabitausbau weiter voran

Frau nutzt Smartphone.
Aktionsplan

Baden-Württemberg entschlossen gegen Desinformation

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl spricht im Bundesrat
Bundesrat

Baden-Württemberg unterstützt Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Kommunen

Zusatzbezeichnungen für sechs weitere Städte und Gemeinden

Gedenkfeier Polizei Mannheim
Polizei

Ökumenische Gedenkfeier für die im Dienst getöteten Polizistinnen und Polizisten

MIN Gemeindetag Reutlingen
Kommunen

Innenminister Strobl bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags BW