Gesetzesänderung

Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Wappenrechts zur Anhörung frei

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Innenminister Reinhold Gall bei einem Interview.

Die Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des baden-württembergischen Wappenrechts zur Anhörung freigegeben. „Ziel der Reform ist es in erster Linie, das seit 1954 unveränderte Wappenrecht zeitgemäß auszugestalten und zu vereinfachen“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 12. Mai 2015.

Der Gesetzentwurf geht zum Schutz der Hoheitszeichen entsprechend der bisherigen Rechtslage vom Grundsatz aus, dass die Verwendung des Landeswappens sowie der Landesdienstflagge außerhalb des staatlichen Bereichs stets genehmigungspflichtig ist. Über die Erteilung der Genehmigung entscheidet das Innenministerium. „Um die Wappenverwendung einfacher und bürgerfreundlicher auszugestalten, sieht der Gesetzentwurf neue Möglichkeiten der genehmigungsfreien Wappennutzung vor“, betonte der Innenminister. Diese soll künftig unter anderem für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts, der staatsbürgerlichen Bildung sowie der Kultur gestattet werden. Gleiches gilt für die Wappenverwendung, wenn mit dieser auf die Förderung durch das Land Baden-Württem-berg hingewiesen wird.

Erweitert wird im Gesetzentwurf auch der Kreis der wappenführenden Stellen. Diese dürfen aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung das Landeswappen uneingeschränkt genehmigungsfrei führen. Erstmals wird gesetzlich auch den Fraktionen im Landtag sowie den von der Landesregierung für bestimmte Aufgabenbereiche beauftragten Personen, wie beispielsweise dem Landesbehindertenbeauftragten, dieses Recht zugebilligt. Außerdem werden in den Katalog der wappenführenden Stellen auch der Landtag sowie dessen Abgeordnete, die bereits bislang aufgrund allgemeiner Verwaltungspraxis das Wappen führen durften, klarstellend aufgenommen.

Schließlich soll mit dem Gesetzentwurf auch der Schutz der Hoheitszeichen verbessert werden. Erstmals wird das Innenministerium per Gesetz zum Einschreiten bei missbräuchlicher Wappen- und Flaggenverwendung ermächtigt. Anlass zum Einschreiten gegen eine unbefugte Verwendung besteht vor allem dann, wenn fälschlicherweise der Eindruck erweckt werden könnte, es handele sich beim Verwender um eine staatliche Einrichtung, wenn durch die Art der Wappenverwendung die Würde der Hoheitszeichen verunglimpft wird oder das Ansehen des Landes Schaden nehmen könnte.

In den kommenden Wochen haben nun Verbände und Institutionen Gelegenheit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Für die zweite Jahreshälfte sind die weiteren Gesetzgebungsarbeiten und die Beratungen im Landtag vorgesehen. Der Gesetzentwurf kann im Internet auf dem Landesportal und der Homepage des Innenministeriums unter http://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/gesetzesvorhaben heruntergeladen werden.

Weitere Meldungen

Das Dienstgebäude des Innenministeriums in der Willy-Brandt-Straße 41.
Zumeldung

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart

Termin Satellitenkommunikation Berlin
Digitalisierung

Baden-Württemberg setzt Zeichen für unabhängige Satellitenkommunikation in Europa

Zwei Kinder mit Schultaschen zwischen geparkten Autos am Straßenrand. Quelle: Fotolia
Polizei

Schulstart mit der landesweiten Aktion „Sicherer Schulweg“

Zentrale Veranstaltung zum bundesweiten Warntag in Mannheim.
Bevölkerungsschutz

Erste Bilanz zum Bundesweiten Warntag 2025

DRF Rettungshubschrauber
Luftrettung

Land vergibt Luftrettungsstandort Mannheim an die DRF Luftrettung

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Stuttgart.
Polizei

Angriff auf Firma in Ulm

Cyberkriminalität ist eine Gefahr für jeden
Polizei

Haftbefehl gegen international gesuchten Hacker erlassen

Startbildschirm der Warn-App NINA.
Bundesweiter Warntag

Alarm auf allen Kanälen

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus: Polizei Baden-Württemberg erneut ausgezeichnet

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Innere Sicherheit

Videoschutz auf dem Marktplatz Heilbronn geht an den Start

Gruppenbild mit Innenminister Thomas Strobl und frisch ausgebildeten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Verabschiedung in Biberach
Polizei

Weitere Verstärkung für die Polizei Baden-Württemberg

Kerze
Polizei

Tödlicher Angriff auf Polizeibeamten in Völklingen

Glasfaserkabel sorgen für schnelles Internet.
Digitalisierung

Land unterstützt Glasfaserausbau in Waghäusel und Weingarten mit über 4,8 Mio. Euro

Zwei Feuerwehrleute vor einem Einsatzfahrzeug
Feuerwehr

Satellitenkommunikation für erfolgreiche Feuerwehreinsätze

Donauschwäbisches Zentralmuseum in Ulm. Quelle: Donauschwäbisches Zentralmuseum
Kulturerbe im Osten

Prof. Dr. Anton Sterbling ist Hauptpreisträger des Donauschwäbischen Kulturpreises