Die Landesregierung hat nach Abschluss der Anhörung den Gesetzentwurf zur Reform des baden-württembergischen Wappenrechts und dessen Einbringung in den Landtag beschlossen. „Mit dem Gesetzentwurf soll das aus dem Jahre 1954 stammende Wappenrecht modernisiert, entbürokratisiert und zeitgemäß ausgestaltet werden“, erklärte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 21. Juli 2015, in Stuttgart.
Der Gesetzentwurf geht zum Schutz der Hoheitszeichen entsprechend der bisherigen Rechtslage vom Grundsatz aus, dass die Verwendung des Landeswappens sowie der Landesdienstflagge außerhalb des staatlichen Bereichs stets genehmigungspflichtig ist. „Um die Wappenverwendung bürgerfreundlicher zu machen, sieht der Gesetzentwurf aber neue Möglichkeiten der genehmigungsfreien Wappennutzung vor“, berichtete der Innenminister. Diese soll künftig unter anderem für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts, der staatsbürgerlichen Bildung sowie für kulturelle Projekte, an denen sich das Land beteiligt, gestattet werden. Gleiches gilt für die Wappenverwendung, wenn mit dieser auf die Förderung durch das Land Baden-Württemberg hingewiesen wird.
Erweitert wird im Gesetzentwurf auch der Kreis der wappenführenden Stellen. Diese dürfen aufgrund ihrer besonderen Rechtsstellung das Landeswappen uneingeschränkt genehmigungsfrei führen. Erstmals wird gesetzlich auch den Fraktionen im Landtag sowie den von der Landesregierung für bestimmte Aufgabenbereiche beauftragten Personen, wie beispielsweise dem Landesbehindertenbeauftragten, dieses Recht zugebilligt. Außerdem werden in den Katalog der wappenführenden Stellen auch der Landtag sowie dessen Abgeordnete, die bereits bislang aufgrund allgemeiner Verwaltungspraxis das Wappen führen durften, klarstellend aufgenommen.
Insgesamt hat das Anhörungsverfahren keinen wesentlichen Änderungsbedarf ergeben. „Der Gesetzentwurf ist vielmehr ganz überwiegend auf positive Resonanz gestoßen“, unterstrich der Innenminister. Nachdem das Landeskabinett heute die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag beschlossen hat, beginnt nun das Gesetzgebungsverfahren.