Am 10. September 2025 unterzeichneten das Land Baden-Württemberg und die DRF den dazugehörigen Vertrag.
„Der Zuschlag an die DRF für den Standort Mannheim ist eine gute Entscheidung. Dadurch haben wir Kontinuität an diesem Standort und einen Partner, der das Geschehen vor Ort bereits lange kennt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit zwischen der DRF und dem Land. Christoph 53 bzw. ‚Christoph Mannheim‘, wie er künftig heißen wird, ist ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Region Rhein-Neckar und Baden-Württembergs“, erklärte Staatssekretär Thomas Blenke MdL anlässlich der Vertragsunterzeichnung am 10. September in Mannheim.
Funkrufname „Christoph Mannheim“
Der Rettungshubschrauber wird im Tagesbetrieb, täglich von Sonnenaufgang (frühestens ab 7:00 Uhr) bis 20 Uhr eingesetzt und den Funkrufnamen „Christoph Mannheim“ tragen. Die DRF wird einen Hubschrauber des Typs Airbus H145 D3 mit Fünfblattrotor einsetzen. Der neue Funkrufname „Christoph Mannheim“ betont die Verbindung zur Stationierungsregion und der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Es ist eine gewollte Abkehr von der bisherigen Praxis, Rettungshubschrauber mit einer Kombination aus dem Namen „Christoph“ und Nummern zu benennen. Auf dem Gelände des CityAirports Mannheim soll zudem auch eine neue Station errichtet werden.
Die DRF betreibt den Luftrettungsstandort Mannheim bereits seit seiner Einrichtung zum 1. Juli 1986. Dort hat die DRF in den vergangenen Jahren zahlreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte, wie etwa die Standardisierung des Kinderintensivtransports, realisiert. Diese innovativen Ansätze, interdisziplinäre Kooperationen und nachhaltigen Ergebnisse führen zu wichtigen Erkenntnissen für alle weiteren Luftrettungsstationen im Land wie auch bundesweit. Die DRF wird in bewährter Weise die Hubschrauberbesetzungen stellen, während die notärztliche Besetzung durch das Universitätsklinikum Mannheim und das Universitätsklinikum Heidelberg gewährleistet wird.
15 Jahre Laufzeit
Die nun vergebene Konzession hat eine Laufzeit von 15 Jahren, nach deren Ablauf erneut über die Vergabe entschieden wird. Die Beibehaltung des Standortes ist auch Ergebnis der fachlichen Empfehlungen der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020. Das Gutachten ließ das Land beim Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement des Klinikums der Universität München erstellen.
Weitere Ausschreibungsverfahren für Luftrettungsstandorte sind in Vorbereitung. Die Vergabe von Mannheim stellt die zweite von insgesamt zehn durchzuführenden Vergabeverfahren im Land dar. Während der bereits für „Christoph Ortenau“ unterzeichnete Vertrag den Betrieb eines neuen, zusätzlichen Luftrettungsstandortes sichert, stellt die Vergabe für Mannheim die erste Verlängerung eines bestehenden Standortes dar. Über die weiteren Standorte wird nach und nach in Vergabeverfahren neu entschieden. Sobald alle Empfehlungen des Luftrettungsgutachtens umgesetzt sind, werden die dann bestehenden zehn Luftrettungsstandorte jeden Ort in Baden-Württemberg tagsüber planerisch innerhalb von 20 Minuten erreichen.
Luftrettungsgutachten (Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg, 5/2020)
Link zur Pressemitteilung „Entscheidung über die künftigen Luftrettungsstandorte“ am 17.11.2022