Innenminister Thomas Strobl erläuterte dazu: „Hochwasser, Pandemien, flächendeckende Stromausfälle, Stürme, Erdbeben oder Gefahrstoffunfälle, die möglichen Szenarien sind vielfältig. Unsere Einsatzkräfte sind gefordert wie selten zuvor, die Krisen häufen sich, bisweilen haben wir mehrere gleichzeitig. Der Katastrophenschutz ist bei uns in Baden-Württemberg gut aufgestellt. Mir ist beim Blick in die Zukunft trotz aller Krisen und Bedrohungen nicht bang, vor allem, weil wir uns im Katastrophenschutz auf die vielen hoch engagierten Ehrenamtlichen verlassen können. Sie stehen mit viel Herzblut und Hingabe für die Sache ein. Freilich: Wir bleiben nicht stehen, Schritt für Schritt verbessern wir unseren Bevölkerungsschutz. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz gehen wir gleich drei Schritte nach vorne: Wir stärken die Helfergleichstellung und damit das Ehrenamt, wir entlasten die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und wir bauen die Vorsorge weiter aus.“
Die Akteure des Katastrophenschutzes, Praktiker und Fachleute haben bei dem heute im Landtag verabschiedeten Landeskatastrophenschutzgesetz aktiv mitgewirkt. Das neue Gesetz stärkt das Ehrenamt, entlastet die Kommunen finanziell und sieht einen Ausbau der Vorsorge vor. Zudem enthält das Gesetz eine umfassende systematische Neufassung sowie klare Begriffsdefinitionen.
Stärkung des Ehrenamts
In Baden-Württemberg besteht ein starkes und leistungsfähiges Katastrophenschutzsystem. Dies beruht vor allem auf einem sehr starken Ehrenamt. Die vielen ehrenamtlich Engagierten sind die tragende Säule des Katastrophenschutzes. Deshalb enthält der Entwurf eine Stärkung der Helferrechte, eine ausdrückliche Regelung zur Ehrenamtsförderung und eine spürbare Erhöhung der Landespauschalen für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte.
Die nachhaltige Ehrenamtsförderung wird ausdrücklich als Aufgabe des Innenministeriums als oberster Katastrophenschutzbehörde benannt. Die Jahrespauschale für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Organisationen des Bevölkerungsschutzes wird von bisher 130 € auf 180 € spürbar erhöht werden. Damit konnten die Hilfsorganisationen bislang bereits die Aus- und Fortbildung und die persönliche Schutzausrüstung finanzieren. Mit der Erhöhung können nunmehr auch Verwaltungskosten bezahlt werden, also hauptamtliche Stellen, die das Ehrenamt des Katastrophenschutzes entlasten. Mit Beschluss des Gesetzes im Landtag werden nun auch die Zahlungen an die verschiedenen Organisationen des Katastrophenschutzes angewiesen. Das Geld dürfte den Organisationen dann in den kommenden Tagen zukommen.
Das Gesetz trifft auch neue Regeln für Menschen, die sich freiwillig zur Hilfeleistung in einer außergewöhnlichen Einsatzlage oder Katastrophe bereit erklärt haben, ohne hierzu verpflichtet zu sein, und die durch die Katastrophenschutzleitung zur Hilfeleistung eingesetzt werden. Diese sogenannten Spontanhelfer können nun Schadensersatz erhalten, wenn ihnen im Einsatz ein Sachschaden entsteht. Zudem genießen Spontanhelfer künftig gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Helfergleichstellung
Das novellierte Katastrophenschutzgesetz weitet den Anwendungsbereich der Helferrechte deutlich aus. Demnach gelten die neuen Bestimmungen nun auch für Helferinnen und Helfer, die durch eine Katastrophenschutzbehörde zu einer dienstlichen Veranstaltung herangezogen werden. Das gilt zum Beispiel für Einsätze, Übungen und sonstige dienstliche Termine. Sobald die neuen Regelungen zur Anwendung kommen, gibt es eine absolute Gleichstellung der Helfer was Verdienstausfall und rechtliche Absicherung angeht. Alleinerziehende und pflegende Helfer können künftig Auslagen für Kinderbetreuung oder für die Betreuung von Pflegebedürftigen während des Einsatzes geltend machen. Auch für Spontanhelfer haben wir die Helferrechte geöffnet. Damit gehen wir einen weiteren großen Schritt bei der Helfergleichstellung.
Bessere Unterstützung der Kommunen
Alle Kosten der Helferinnen und Helfer und der Hilfsorganisationen werden zukünftig einheitlich vom Land übernommen - sowohl bei der außergewöhnlichen Einsatzlage als auch im Fall einer Katastrophe. Darunter fallen Schäden durch Helferinnen und Helfer, die Freistellung von ehrenamtlich Tätigen am Arbeitsplatz und Ersatz der Lohnaufwendungen oder Übernahme von Verdienstausfall, Auslagenersatz, Kinderbetreuungskosten, Pflegekosten, Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung und Auslagen bei haushaltsführenden Personen sowie der Ersatz von Sachschäden der Helferinnen und Helfer.
Dies ermöglicht eine ehrenamtsfreundliche und unbürokratische Abwicklung der Helferrechte. Mit der neuen Regelung werden insbesondere die Kommunen entlastet.
Ausbau der Vorsorge
Das neue Katastrophenschutzgesetz enthält zudem Regelungen zum Aufbau eines neuen Katastrophenschutzlagers. In diesem Lager werden die wesentlichsten sachlichen Bedarfe des Katastrophenschutzes vorgehalten. Das könnten etwa Zelte, Liegen, Decken, Verbandsmaterial, haltbare Lebensmittel oder ähnliches sein, um bei entsprechenden Einsatzlagen schnell und einfach große Mengen des notwendigen Materials zur Verfügung zu haben. In die Einrichtung des Katastrophenschutzlagers investiert das Land Baden-Württemberg für die Erstausstattung rund 2,2 Millionen Euro.
Fortführung der Investitionsoffensive für den Katastrophenschutz
Mit dem Gesetz wird der Katastrophenschutzhaushalt erheblich gestärkt. Nachdem derzeit das 25-Millionen-Programm zur Stärkung des Katastrophenschutzes aus dem letzten Doppelhaushalt umgesetzt wird, sind im aktuellen Doppelhaushalt weitere 19 Millionen Euro verstetigt. Und der Katastrophenschutz kann aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr mit weiteren 116 Millionen Euro im Nachtragshaushalt rechnen. Die Mittel fließen vollumfänglich in den Katastrophenschutz an der Basis - für Fahrzeuge und Ausstattung, die dann zur Hilfe kommen, wenn Hilfe gebraucht wird.
Das Land stellt aber nicht nur die nötigen Fahrzeuge für den Katastrophenschutz zur Verfügung, sondern sorgt auch für die nötigen Mittel zur Unterhaltung der Fahrzeuge. Die kräftige Erhöhung der Fahrzeugpauschalen wird zu einer sofortigen Entlastung in der gesamten Breite des Ehrenamts führen.

















