Bürgschaften von Gemeinden für Vereinssportstätten sind auch weiterhin nicht ausgeschlossen. Das haben Innenminister Reinhold Gall, der Präsident des Württembergischen Landessportbundes (WLSB), Klaus Tappeser, und der Präsident des Schwäbischen Turnerbundes (STB), Rainer Brechtken anlässlich des WLSB-Landessportbundtages in Stuttgart mitgeteilt. Insbesondere bei der Absicherung für den Bau von Sportvereinszentren durch Vereine komme es nach wie vor auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sei die Übernahme einer Bürgschaft nur für den Teil eines Vorhabens zulässig und genehmigungsfähig, der der Erfüllung kommunaler Aufgaben diene – nicht jedoch für den Teil, der überwiegend kommerziellen Charakter habe. „Damit besteht für alle Beteiligten Klarheit über die Rechtslage“, betonten die Präsidenten Tappeser und Brechtken.
Quelle:
Innenministerium Baden-Württemberg / Württembergischer Landessportbund e.V.