Wahlrecht

Kabinett gibt Gesetzentwurf zum Wahlrecht zur Anhörung frei

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Stimmzettel in Wahlurne geworfen. Quelle: Fotolia

Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, sollen ein dauerhaftes Wahlrecht bekommen. Der Ministerrat hat hierzu den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Wahlrechts zur Anhörung freigegeben.

„Für die Landesregierung ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Anliegen. Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, dürfen aufgrund einer 2019 verabschiedeten gesetzlichen Übergangsregelung bei der Landtagswahl im kommenden Jahr sowie bei den Bürgermeisterwahlen sowieso bis 24. Oktober 2021 wählen. Nun schaffen wir – wie versprochen – eine dauerhafte Regelung“, so der Stv. Ministerpräsident und InnenministerThomas Strobl. Der Ministerrat hatte zuvor den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Wahlrechts durch Kabinettsbeschluss zur Anhörung durch die betroffenen Gruppen freigegeben.

„Zugleich treffen wir weitere Regelungen: Die neu eingeführte Wahlassistenzregelung aus dem Bundeswahlrecht, die Grenzen einer zulässigen Hilfe bei der Ausübung des Wahlrechts für diese Personen bestimmt, wird ins Landesrecht übernommen. Der Landeswahlausschuss soll künftig, wie bereits bei Bundestags- und Europawahlen üblich, auch mit zwei Richtern des Verwaltungsgerichtshofs besetzt sein. Und bei Bürgermeisterwahlen soll es geschäftsunfähigen Personen verwehrt sein, zum Bürgermeister gewählt zu werden – diese klarstellende Regelung trägt der besonders verantwortungsvollen Position des Bürgermeisters in Baden-Württemberg Rechnung. Der Gesetzentwurf geht damit über den Gesetzentwurf hinaus, den SPD und FDP/DVP im Landtag eingebracht haben und in dem diese wichtigen Punkte fehlen“, so Minister Thomas Strobl.

Die neuen Regelungen betreffen die Landtagswahl, die direkte Demokratie auf Landesebene (Volksantrag, Volksbegehren, Volksabstimmung), die Kommunalwahlen, die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Anhörungen der Bürger bei Gemeindegrenzänderungen.

„Wir haben bereits im vergangenen Jahr gesagt, dass wir nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz die Änderung des Bundesrechts abwarten wollten, um uns daran zu orientieren. Dieses Vorgehen hat auch der Landtag auf Antrag der Fraktionen der GRÜNEN und der CDU im vergangenen Jahr die Landesregierung erbeten. Nun machen wir es so“, erklärte Minister Thomas Strobl abschließend.

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