Gesetzesänderung

Kabinett gibt Gesetzentwurf zum Feiertagsgesetz zur Anhörung frei

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kalender steht auf Tisch.

Das baden-württembergische Feiertagsgesetz verfügt im bundesweiten Vergleich über eine der restriktivsten Regelungen zum Tanzverbot. Diese sollen nun unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzauftrags für Sonn- und Feiertage sowie in Abhängigkeit von der abgestuften Bedeutung einzelner Feiertage an die geänderten Lebensgewohnheiten angepasst werden. „Es handelt sich um eine maßvolle Lockerung des Tanzverbots, die sowohl auf das Wesen und den religiösen Gehalt der einzelnen Sonn- und Feiertage als auch auf den gesellschaftlichen Wandel im Freizeitverhalten Rücksicht nimmt“, betonte Innenminister Reinhold Gall am Dienstag, 21. Juli 2015, in Stuttgart.

Das Landeskabinett hat bei seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben. Vorgesehen ist, dass er am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten wird. Ein ganztägiges Tanzverbot soll künftig ausschließlich am Karfreitag als einem der schutzwürdigsten Feiertage gelten. Bisher bestand darüber hinaus auch an Gründonnerstag und am Ersten Weihnachtsfeiertag ein ganztägiges Tanzverbot. Künftig soll lediglich ein zeitlich begrenztes Tanzverbot von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr gelten.

Im Übrigen wird der Beginn des Tanzverbots mit dem Beginn der allgemeinen, in der Gaststättenverordnung geregelten Sperrzeit vereinheitlicht. Die nach der bisherigen Gesetzeslage bestehende Divergenz zwischen dem Beginn der Sperrzeit und dem Beginn des Tanzverbotes wird damit beseitigt. Durch eine entsprechende Ermächtigung der Landesregierung wird auch bei künftigen Änderungen der in der Gaststättenverordnung geregelten Sperrzeit ein Gleichklang von Tanzverbot und Sperrzeit sichergestellt.

Schließlich soll auch das bisher an den übrigen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 3 bis 11 Uhr bestehende Tanzverbot aufgehoben werden. Dabei bleibt jedoch die übliche Zeit des Hauptgottesdienstes durch das sich aus § 7 Absatz 2 Feiertagsgesetz für diesen Zeitraum ergebende Verbot öffentlicher Tanzunterhaltungen besonders geschützt.

Weitere Meldungen

Feuerwehrmann vor einem Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Fotolia
Feuerwehr

Feuerwehren in Baden-Württemberg rüsten sich für Extremwetter und Waldbrände

Dichter Verkehr. Quelle: Fotolia
Polizei

Wochenendprognose für den Verkehr

Förderbescheidübergabe PP Aalen E-Autos
Polizei

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei Baden-Württemberg

Laptop mit Hände
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Foto 1
Verkehrssicherheit

Bilanz des Europaweiten Speedmarathons

Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut haben die Spitzen von Wirtschaftsverbänden, Kammern und Gewerkschaften im Land deshalb am Donnerstag (10. April) zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen
Wirtschaft

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

Erweiterung und Sanierung des Polizeipräsidiums Heilbronn

Drogen und Fixerutensilien.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2024 deutlich angestiegen

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.
Verordnung der Landesregierung

Waffen und Messer künftig im öffentlichen Personennahverkehr verboten

Landtag, Plenarsaal von oben
Wahlen

Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
Polizei

Europaweite Kontrollen gegen Raser

Motorradfahrer und Auto auf einer Landstraße. Quelle: Fotolia
Polizei

Start der Motorradsaison 2025

Blaulicht und Schriftzug "Stopp Polizei" auf einem Einsatzfahrzeug.
Polizei

Polizeiliche Kriminalstatistik 2024

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Ermittlungserfolg bei der Bekämpfung der Italienischen Organisierten Kriminalität

Der neue Polizeidienstausweis
Polizei

Neue Dienstausweise für die Polizei Baden-Württemberg