Waffenrecht

Innenministerkonferenz in Köln - Waffenrecht

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Waffenbesitzkarte und Munition. Quelle: Fotolia

„Auf der aktuellen Innenministerkonferenz hat das Bundesinnenministerium den von den Ländern geforderten Bericht zur Reduzierung von Schusswaffen vorgestellt. Dieser ist unzureichend.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 12. Dezember 2014, in Köln.

Der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorgetragenen Meinung, dass die geltende Rechtslage den Waffenbehörden ausreichende Handlungsspielräume ermögliche, widersprach Gall: „Wenn nur bei einem konkreten Anhaltspunkt überprüft werden kann, ob das Bedürfnis zum Waffenbesitz noch vorliegt, reicht das nicht aus, um die Zahl der Waffen substantiell zu reduzieren“, betonte der Minister. Denn eine obligatorische Prüfung sei nach dem derzeit geltenden Waffenrecht nicht zulässig. "Schade dass der Bund hier keinen weiteren Handlungsbedarf sieht", sagte Innenminister Gall.

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